Das Sozialgericht Münster hat im Januar per Beschluss entschieden, dass Pflegeheime die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse durch den Medizinischen Dienst (MDK) im Internet verhindern können. Das Gericht hatte Zweifel an der Datenqualität, die dem Transparenzbericht zugrunde liegt.
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Sozialgericht Münster stoppt Qualitätsprüfung der Pflegeheime
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In NRW droht in den kommenden Jahren ein dramatischer Personalmangel in den Altenheimen und in der Altenpflege. Bis zum Jahr 2020 muss ein zusätzlicher Bedarf von 50.000 Pflegekräften im stationären und 27.000 Pflegerinnen und Pfegern im ambulanten Bereich gedeckt werden. Diese Zahlen hat das RWI, das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung auf den Tisch gelegt. In einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag zum Pflegenotstand kritisierte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi niedrige Löhne, hohe Arbeitsbelastung, fehlendes Personal und mangelnde Ausbildungsplätze. Sie bemängelte, dass Stundenlöhne für Pflegekräfte von 10 bis 11 Euro nicht ungewöhnlich seien. 52 Prozent der Altenpfleger bezeichnen ihre Arbeitsbedingungen als schlecht.
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Pflegenotstand: Pflegekräfte müssen im Akkord arbeiten
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Ein unbekannter Krankheitserreger hat in einem Alten- und Pflegeheim in Hildesheim in Rheinland-Pfalz zwei Menschenleben gefordert. Die Staatsanwaltschaft in Trier teilte mit, dass eine 85-jährige und eine 90-jährige Bewohnerin des Altenheims gestorben sind. Die Ermittler erklärten ein Todesermittlungsverfahren einzuleiten. Von dem Erreger seien elf Bewohner im Alter zwischen 51 und 94 Jahren befallen worden. Sie leiden an Atemnot, Durchfall, Erbrechen und Übelkeit. Ein Sprecher der Kreisverwaltung sagte: “Das Problem ist, dass wir nicht wissen, was es ist.”
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Am 1. April 2009 tritt das neue Pflegeversicherungsgestz in Kraft. Kernvorschrift ist: Jedes Heim muss die eigene, unabhängig ermittelte Pflegequalität in Form von Schulnoten veröffentlichen.
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Altenheime: Pflegequalität wird benotet
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Immer mehr Menschen werden in NRW in psychiatrische Krankenhäuse eingewiesen - gegen ihren Willen. Die Zahlen für 2007: 20.380 Personen wurden wergen psychischer Auffälligkeiten in die Psychiatrie übermittelt. Im Jahr 1999 waren es lediglich 16.373. Die Ursachen der Einweisung waren etwa Selbstmordgefahr, völlige Desorientierung oder die Gefährdung Dritter.
Der nordrhein-westfälische Sozialminister hatte im Jahr 2006 das Ziel ausgegeben die Zahl der Zwangseinweisungen zu senken.
Der FDP Gesundheitpolitiker Romberg bemängelt die großen regionalen Unterschiede bei der Zahl der Zwangseinweisungen. Das Ministerium erklärt einen Zusammenhang zwsichen der Anzahl stationärer psychiatrischer Krankenhausbetten und den Zwangseinweisungen: wo es eine ausreichende tagesklinische Versorgung gibt, sinkt die Zahl der Zwangseinweisungen.
Hier die regionalen Zahlen:
In Bochum und Herne wurden nur 27 von 100.000 Bürgern zwangseingewiesen, in Remscheid 333, in Köln 206, in Münster 220, in Bonn 259, in Düren 207, in Borken 53, in Coesfeld 59, in Steinfurt 51 und in Warendorf 59.
Romberg erhob den Verdacht, dass in vielen Regionen freie Bettenkapazitäten ausgelastet werden sollen. Zudem würden sich psychisch Erkrankte nicht trauen in großen Psychiatrischen Krankenhäusern um Hilfe zu bitten.
Gründe für die hohe Zahl der Zwangseinweisungen sind allerdings auch in der Zunahme ältere verwirrter Menschen zu suchen, so Experten.
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Der Gesundheitsfond soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Es wird allerdings auch teurer. Der ab dem 1. Januar 2009 geltende einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen liegt um durchschnittlich 0,6 Prozent über dem bisherigen Durchschnittssatz der Krankenkassen. Als Ausgleich hierfür wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.
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Gesundheitsfond
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Ab dem 1. Januar 2009 dürfen die privaten Krankenversicherungen niemanden wegen Krankheit oder Alter von einem Versicherungsvertrag ausschließen. Menschen ohne Krankenversicherung, die zuvor privat oder noch nie krankenverischert waren, Selbständige, Beamte sowie freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können nun in eine private Krankenversicherung eintreten. Sie können sich dort nach dem Basistarif versichern lassen. Es besteht für die privaten Krankenversicherungen die Pflicht, einen Basistarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Der Monatsbeitrag darf dabei höchstens rund 570 Euro betragen.
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Basistarif der privaten Krankenversicherungen
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Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken aus Bremen veranstaltet am 7. April 2009 in der Stadtbibliothek Bremen einen Informationsabend zum gleichlautenden Thema. Die Veranstaltung beginnt um 17.00 Uhr und endet gegen 20.00 Uhr.
Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken stellt sich wie folgt vor:
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Ambulante Versorgungsluecken
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Die Bundesregierung will die Bürger in der Wirtschaftskise mit einem Schutzschirm für die Krankenversicherung vor stark steigenden Beitragssätzen schützen, so eine Ankündigung aus dem Gesundheitsministerium. Es sind Überbrückungshilfen in Milliardenhöhe für den Gesundheitsfond. Der Bund Bund werde die Rückzahlunge des in diesem Jahr nötigen Darlehens an den Fonds bis mindestens 2011 stunden. Das hat zur Folge, das die Krankenversicherung im Jahr 2010 etwa eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung hat. Ohne die Maßnahme hätten die Beitragszahler das Geld im Jahr 2010 aufbringen müssen. Hintergrund ist die Garantie des Bundes für alle Ausgaben des Fonds im laufen Jahr.
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Schutzschirm fuer Krankenversicherung
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Jeder dritte Pflegebedürftige leidet an einer Demenzerkrankung. Dies ergibt sich aus einer Statistik des MDK, des Medizinischen Dienst der Krankenkassen Westfalen-Lippe. An Demenz erkrankte Pflegebedürftige können nach der Reform des Pflegegesetzes Leistungen in Anspruch nehmen. Es wurden insgesamt 35.000 Anträge auf Pflegeleistungen in Westfalen-Lippe ausgewertet. 11.000 Menschen können die Zusatzleistungen erhalten, die mit der Pflegereform zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten sind. Der Medizinische Dienst entscheidet über die Einordnung von pflegebedürftigen Menschen in die Pflegestufe I bis III. Nach Angaben des MDK leiden im gesamten Bundesgebiet ein Viertel der in Pflegestufe I eingruppierten Pflegebedürftigen an einer Demenz oder an eiiner geronto-psychiatrischen Einschränkung. In der Pflegestufe II sind es 37 Prozent und in der Pflegestufe III 50 Prozent.
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