Die Bundesfamilienministerin will Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflegezeit für Angehörige geben. Sie plant, dass die Arbeitnehmer während dieser Zeit halt arbeiten und drei Viertel des Gehalts beziehen können. Wenn der Arbeitnehmer dann wieder voll arbeitet, soll er solahnge drei Viertel des Gehalts weiter bekommen, wie er zuvor in Teilzeit gearbeitet hat. Sein Gehaltskonto wird also zunächst überzogen und dann wieder ausgeglichen.
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Gesetzliche Pflegezeit kommt?
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Sozialgericht Münster stoppt Qualitätsprüfung der Pflegeheime
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