Altenpflegegesetz

Am 1. August 2003 ist das Altenpflegegesetz in Kraft getreten. Es ist wesentliche Grundlage für die Regelung der Zulassung und Ausbildung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) wurde am 26. November 2002 erlassen, im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 81 bekannt gemacht und in Bonn am 29. November 2002 ausgegeben.

Das Altenpflegegesetz lehnt sich im Aufbau und in vielen seiner Regelungen an dem später neu gefassten Krankenpflegegesetz i. d. Fassung von 2003 an.