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Der Beruf der Altenpflegerin ist die weibliche Entsprechung zum Beruf des Altenpflegers.
Das Berufsbild der und die Ausbildung zur Altenpflegerin sind im Altenpflegegesetz geregelt. Das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) ist am 1. August 2003 in Wirksamkeit getreten.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Zulassung und der Ausbildung der Altenpflegerinnen zukam.
Die auf einer 3jährigen Ausbildung beruhenden Berufsabschlüsse zur Altenpflegerin werden bundesweit anerkannt.
(Achtung: Für die Ausbildung zur Altenpflegehelferin gilt dies nicht, da die Ausbildung zur Altenpflegehelferin Länderangelegenheit ist).

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin, also die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV, stammt aus dem Jahr 2002.

Sowohl das Altenpflegegesetz als auch die Altenpflege-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung haben das Krankenpflegegesetz in der Fassung von 2003 zum Leitbild.

Die Ausbildungsinhalte des Berurfsbildes Altenpflegerin stellen wir nachfolgend umfassend dar.