Ambulanter Pflegedienst

Viele Menschen möchten lieber zu Hause in den eigenen vier Wänden gepflegt und versorgt werden, als in einem Altenheim oder Pflegeheim. Das ist auch viel kostengünstiger. Deshalb hat sich ein großer Markt für ambulante Pflegedienste aufgetan.

Worauf sollte man bei einem ambulanten Pflegedienst achten?

Zunächst: Man sollten mit dem behandelnden Arzt oder seinen Angehörigen abgesprochen haben, in welchem Umfang eine Pflege notwendig ist. Nicht alle Pflegeleistungen müssen unbedingt vom Pflegedienst übernommen werden. Einiges kann selbst bzw. von Angehörigen geleistet werden. Den gewünschten Umfang der Pflege muss man dem ambulanten Pflegedienst dann deutlich erklären.
Dann die Hauptregel. Sie lautet: mehrere Angebote einholen! Denn das Leistungsangebot und die Vergütungssätze der ambulanten Pflegedienste sind unterschiedlich.

Das erste Beratungsgespräch bietet der Pflegedienst oft kostenlos an. In dieser Beratung sollte man die pflegerischen und organisatorischen Fragen klären.

Folgende Fragen sollte man sich beantworten lassen:

  1. Ist der Pflegedienst von den Kranken- und Pflegekassen zugelassen?
  2. Gibt es eine feste Pflegekraft oder wechselt das Personal? Welche Pflegekräfte wechseln sich regelmäßig ab? Dieser Punkt ist nicht zu vernachlässigen, denn der Hilfebedürftige baut im Laufe der Zeit ein enges Vertrauensverhältnis zu seinem Pfleger oder seiner Pflegerin auf.
  3. Ist die Pflege auch an Wochenenden und Feiertagen sichergestellt?
  4. Ist in Notfällen rund um die Uhr jemand erreichbar?
  5. Welche Arbeiten werden von Pflegefachkräften, welche von Aushilfen erledigt? Pflegefachkräfte sind ausgebildete Krankenpfleger / Krankenschwestern oder Altenpfleger.

Auf folgende Punkte sollte man bei einem ambulanten Pflegedienst ebenfalls achten:

  1. Interessiert sich der Pflegedienst-Anbieter für die persönlichen Wünsche und Gewohnheiten des Pflegebedürftigen?
  2. Wie flexibel ist das Angebot? Kann schnell auf eine konkrete neue Situation eingegangen werden?

Sind obige Punkte zur Zufriedenheit geklärt, sollten die Kosten des Pflegedienstes besprochen werden. Auch wenn die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten trägt, bleibt oft noch ein Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu zahlen. Das ist etwa der Fall, wenn die in Anspruch genommenen Dienste über die reine Pflege hinausgehen, etwa Einkaufen und Putzen mit einschließen sollen. Man sollte sich in jedem Fall einen Kostenvoranschlag geben lassen.