Die ambulante Pflege - was ist beim Abschluss des Pflegevertrages mit dem ambulanten Pflegedienst zu beachten?

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Checkliste Pflegevertrag


Der Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst sollte folgende Punkte enthalten:


- Auflistung aller vereinbarten Leistungen und Kosten. Es soll differenziert offen gelegt sein, welche Kosten die Pflegekasse, eine anderer Kostenträger (etwa das Sozialamt) oder der Pflegebedürftige selbst übernimmt.
- Die Kündigungsfrist sollte für den Pflegebedürftigen kurz sein, also längsten 2 Wochen betragen, für den Pflegedienst lang, also wenigstens 6 Wochen betragen.
- Der Pflegedienst sollte verpflichtet sein, die Pflege lückenlos zu dokumentieren und die Dokumentation beim Pflegebedürftigen zu Hause zu lassen.
- Der Pflegedienst sollte unbeschränkt für Fehler seines Personals oder der Organisation haften.
- Es muss klar sein, bis zu welchem Zeitpunkt ein Besuch durch den Pflegedienst kostenfrei abgesagt werden kann.
- Eine Regelung über den Zugang zur Wohnung bzw. Aushändigung des Wohnungsschlüssels.