Familienpflegezeit

Am 1. Januar 2012 soll die neue Familienpflegezeit durch ein Gesetz in Kraft gesetzt sein.

Ziel ist, den Beruf und die Pflege von Angehörigen besser in Einklang zu bringen. Deshalb will die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein neues Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit auf den Weg bringen. Dieses Fördergesetz soll  am 1. Januar 2012 wirksam werde. Diese Pflegezeit für Angehörige ist bereits im Gesetzgebungsverfahren und im Bundestag angelangt.

Familienpflegezeitgesetz

Hintergrund für das Familienpflegezeitgesetz der ist der demographisch Wandel in der Bevölkerung. Die Menschen werden immer älter und die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren drastisch ansteigen. Das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege von Angehörigen komme so zu einer Lösung, so das Bundesfamilienministerium. Durch das Modell der Familienpflegezeit würden alle profitieren: Die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörige, die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber. Milliardenausgaben würden sowie die Altersarmut, die oftmals - gerade bei Frauen - Folge einer Pflegeauszeit, würde vermieden werden. Arbeitnehmer mit geringen Einkommen sollen aufgrund der neuen Familienpflegezeit bei der Rente sogar besser da stehen als ohne.

Das Familienpflegezeitgesetz als Fördergesetz gibt Arbeitnehmern Zeit für ihre Familie. Gleichzeitig werden Unternehmer unterstützt, eine Familienpflegezeit anzubieten. Auf diese Weise können sich die Menschen auf betrieblicher Ebene individuell und flexibel auf die Pflegesituation in ihrer Familie einrichten.

In der Familienpflegezeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von längstens zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Sie erhalten dabei ein Gehalt von 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Um dies auszugleichen, müssen sie später wieder voll arbeiten, erhalten dann weiter lediglich 75 Prozent des Gehalts, bis ihr Zeitkonto ausgeglichen ist. Das birgt insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen das Risiko einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Dies wird dadurch verringert, dass jeder Beschäftigte, in Familienpflegezeit gehen will, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen muss. Die Beiträge zu dieser Versicherung sind niedrig und sie endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Auch drohender Altersarmut soll mit der neuen Familienpflegezeit entgegengewirkt werden. Denn: die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit beträgt 50 Prozent. So werden die Rentenansprüche in der Familienpflegezeit auf der einen Seite durch Beitragszahlungen und auf der anderen Seite durch die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente erhalten. Die Ansprüche aus der Pflegeversicherung steigen mit der Höhe der Pflegestufe. So können die Rentenansprüche der pflegenden Angehörigen trotz Ausübung der Pflege in etwa auf der Ebene einer Vollzeitbeschäftigung beibehalten werden. Personen mit geringem Einkommen haben rentenrechtlich sogar finanzielle Vorteile.

Vereinbarung zur Familienpflegezeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Pflegezeit soll sich im Betrieb am Modell der Altersteilzeit ausrichten. Das heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit abschließen. Der Arbeitgeber stellt anschließend einen Antrag zur Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (ehemaliges Bundesamt für Zivildienst). Nach Abschluss der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil des Lohns ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Aus der Altersteilzeit weiß man, dass eine derartige Vorgehensweise von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, also ohne gesetzlichen Druck, sehr weit akzeptiert wird.

Aktuelle Zahlen zur Familienpflege

In Deutschland werden heute an ca. 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erbracht. Es sind weit mehr als 1,5 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt und versorgt werden, und zwar durch Angehörige und ambulante Pflegedienste. 65 Prozent der Berufstätigen wollen ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen; bisher treffen sie hier auf nicht unbedeutende Probleme. Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums lassen sich für 79 Prozent Beruf und Pflege schlecht vereinbaren. Durch die neue Familienpflegezeit soll sich dies ändern.

Aktuell besteht zwar für Arbeitnehmer die Möglichkeit, für ein halbes Jahr unbezahlt komplett aus dem Beruf auszusteigen um die Pflege der Angehörigen zu übernehmen. Aber viele Menschen haben Angst vor großen Nachteilen in finanzieller und beruflicher Hinsicht. Die Pflege eines Angehörigen bedeutet für die meisten Menschen eine Annäherung an die Grenze der eigenen psychischen und physischen Belastbarkeit. Die zusätzliche Angst um den Arbeitsplatz und die eigene berufliche Existenz ist für viele Angehörige unzumutbar. Dies soll die neue Familienpflegezeit ändern.