Hallo,
mein Mann (76) ist seit Januar in Pflegegrad 2 eingestuft, ist unter anderem schwer herzkrank, benötigt immer öfter Sauerstoff, geht kaum mehr aus dem Haus. Lebenserwartung ist schwierig einzuschätzen, Palliativdienst ist eingeschaltet.
Ich selbst bin 78 Jahre alt, habe 2 künstliche Hüften und kann schwer laufen.
Wir haben an unserer Mietswohnung einen schönen Südwest-Balkon. Da wir bis zum letzten Jahr mithilfe der Kinder und Enkel einen nahe gelegenen Garten bewirtschaften konnten, haben wir den Balkon kaum benutzt. Der Garten wurde inzwischen aufgegeben, und der Balkon sollte mehr genutzt werden. Mein Mann kann nur noch mit Hilfe Anderer laufen, öfter geht ihm "die Luft aus", deshalb wäre der Balkon eine gute Alternative, um im Freien zu sein und schnell zum Sauerstoffgerät bei Bedarf zu gelangen.
Deshalb hatte ich einen Antrag bei der Pflegekasse auf einen Zuschuss zum Anbringen einer Markise gestellt, da der Balkon über viele Stunden sehr sonnig ist und ein Sonnenschirm nicht ausreicht. Ich bekam einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung: "... dass eine Anbringung einer Markise nicht die häusliche Pflege erleichtert." Und weiter: "... die Pflegekasse kann mit einem Zuschuss zu den Ein- bzw. Umbaukosten unterstützen, wenn durch die Anpassung ... eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass es um die Verbesserung Ihrer häuslichen Umgebung (Wohnung) geht und Ihnen für die ein- bzw. Umbauten entsprechende Kosten ... entstanden sind."
Mit der Ablehnung bin ich nicht einverstanden; ich finde auch die Ablehnungsgründe nicht schlüssig. Im Internet habe ich dazu sinngemäß gelesen, dass (durch die Zuschüsse) "... für den Pflegebedürftigen eine möglichst selbständige Lebensführung wieder hergestellt werden kann, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert wird ...". Das ist bei uns so gegeben, denn ohne fremde Begleitung kann mein Mann gar nicht mehr nach draußen.
Deshalb hier die Frage an die Community: Hat mein Widerspruch, den ich auf alle Fälle einlegen werde, Aussicht auf Erfolg?
Auf Antworten freut sich
Heide
mein Mann (76) ist seit Januar in Pflegegrad 2 eingestuft, ist unter anderem schwer herzkrank, benötigt immer öfter Sauerstoff, geht kaum mehr aus dem Haus. Lebenserwartung ist schwierig einzuschätzen, Palliativdienst ist eingeschaltet.
Ich selbst bin 78 Jahre alt, habe 2 künstliche Hüften und kann schwer laufen.
Wir haben an unserer Mietswohnung einen schönen Südwest-Balkon. Da wir bis zum letzten Jahr mithilfe der Kinder und Enkel einen nahe gelegenen Garten bewirtschaften konnten, haben wir den Balkon kaum benutzt. Der Garten wurde inzwischen aufgegeben, und der Balkon sollte mehr genutzt werden. Mein Mann kann nur noch mit Hilfe Anderer laufen, öfter geht ihm "die Luft aus", deshalb wäre der Balkon eine gute Alternative, um im Freien zu sein und schnell zum Sauerstoffgerät bei Bedarf zu gelangen.
Deshalb hatte ich einen Antrag bei der Pflegekasse auf einen Zuschuss zum Anbringen einer Markise gestellt, da der Balkon über viele Stunden sehr sonnig ist und ein Sonnenschirm nicht ausreicht. Ich bekam einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung: "... dass eine Anbringung einer Markise nicht die häusliche Pflege erleichtert." Und weiter: "... die Pflegekasse kann mit einem Zuschuss zu den Ein- bzw. Umbaukosten unterstützen, wenn durch die Anpassung ... eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass es um die Verbesserung Ihrer häuslichen Umgebung (Wohnung) geht und Ihnen für die ein- bzw. Umbauten entsprechende Kosten ... entstanden sind."
Mit der Ablehnung bin ich nicht einverstanden; ich finde auch die Ablehnungsgründe nicht schlüssig. Im Internet habe ich dazu sinngemäß gelesen, dass (durch die Zuschüsse) "... für den Pflegebedürftigen eine möglichst selbständige Lebensführung wieder hergestellt werden kann, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert wird ...". Das ist bei uns so gegeben, denn ohne fremde Begleitung kann mein Mann gar nicht mehr nach draußen.
Deshalb hier die Frage an die Community: Hat mein Widerspruch, den ich auf alle Fälle einlegen werde, Aussicht auf Erfolg?
Auf Antworten freut sich
Heide