Hallo! Ich hätte da mal eine Frage. Kann ein Schüler im zweiten und dritten Ausbildugnsjahr als Heilerziehungspflege und volljährig Schichtdienstzeiten alleine arbeiten? Wo ist das rechtlich abgesichert? Und kann der Schüler auch diese Dienste verweigern? Wer hat die Oberaufsicht bei Haftungsfällen?
Gruss Alex
Gruss Alex