Kurze Schilderung: Ein Heimbewohner (77 Jahre) unseres Pflegezentrums hat sein Vermögen für die Heimunterbringung so gut wie aufgebraucht. Wieviel darf er an Barvermögen (inkl. Girokonto) besitzen, so dass wir frühzeit von hier aus ein Antrag auf Übernahme der Heimkosten beim zuständigen Sozialamt stellen können. Sonstiges Vermögenwie z. B. Haus, Lebensversicherung sind nicht vorhanden. Gibt es Grenzen bei der Anrechnung von Vermögen?
Gruss, Ummi
Gruss, Ummi