Hallo,
Ich stellte kürzlich einen Höherstufungantrag (PS 1 bestand mehr als ein halbes Jahr). Ausstellungsdatum Freitag , 30.9. - Einwurf abends in Briefkasten der Krankenkassenfiliale.
Nun wurde dem Antrag nach Begutachtung stattgegeben. Allerdings erst rückwirkend zum 1.10. Gilt nicht das Ausstellungsdatum vom Antrag als Zahlungsbeginn (also 1.9., auch wenn erst am Monatsletzten beantragt) ? So fand ich zumindest Informationen im Net.
Auf meine direkte Nachfrage bei der Bearbeiterin der Krankenkasse bekam ich die Auskunft, dass der Eingangsstempel (6.10. - also Oktober) gilt...
Was ist richtig? Soll ich in Widerspruch gehen???
Danke und herzliche Grüße
Ich stellte kürzlich einen Höherstufungantrag (PS 1 bestand mehr als ein halbes Jahr). Ausstellungsdatum Freitag , 30.9. - Einwurf abends in Briefkasten der Krankenkassenfiliale.
Nun wurde dem Antrag nach Begutachtung stattgegeben. Allerdings erst rückwirkend zum 1.10. Gilt nicht das Ausstellungsdatum vom Antrag als Zahlungsbeginn (also 1.9., auch wenn erst am Monatsletzten beantragt) ? So fand ich zumindest Informationen im Net.
Auf meine direkte Nachfrage bei der Bearbeiterin der Krankenkasse bekam ich die Auskunft, dass der Eingangsstempel (6.10. - also Oktober) gilt...
Was ist richtig? Soll ich in Widerspruch gehen???
Danke und herzliche Grüße