Kinderkrankenschwester

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Die Bezeichnung Kinderkrankenschwester ist in vielen Fällen nicht mehr richtig. Der deutsche Bundestages novellierte im Juli 2003 das alte Krankenpflegegesetz (KrPflG) aus dem Jahre 1985. Das 4. Krankenpflegegesetz der Bundesrepublik wurde am 01.01.2004 rechtswirksam. Es wurde eine neue Berufsbezeichnung für die Kinderkrankenschwester eingeführt, nämlich Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. Ab dem 1. Januar 2004 ausgebildete Kinderkrankenpflegekräfte tragen diesen Titel. Pflegekräfte, die vor dem 1.1.04 ausgebildet wurden, also die bisherigen Kinderkrankenschwestern, können wählen, ob sie sich weiterhin Kinderkrankenschwester nennen oder die neue Berufsbezeichnung tragen. Das erweiterte Aufgabenspektrum in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung sollte mit der Änderung des Namens Kinderkrankenschwester zur Geltung gebracht werden.