Krankenschwester

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Die Bezeichnung Krankenschwester ist u.U. nicht mehr korrekt. Der Bundestages hat bereits im Juli 2003 das alte Krankenpflegegesetz (KrPflG) von 1985 novelliert; das 4. Krankenpflegegesetz Deutschlands wurde am 01.01.2004 rechtswirksam. Es wurde eine neue Berufsbezeichnung für die Krankenschwester eingeführt, nämlich Gesundheits- und Krankenpflegerin. Ab dem 1. Januar 2004 ausgebildete Krankenpflegekräfte tragen diesen Titel. Pflegekräfte, die nach altem Gesetz ausgebildet wurden, also die bisherigen Krankenschwestern, können wählen, ob sie weiterhin die alte Bezeichnung Krankenschwester verwenden oder die neue Berufsbezeichnung. Das erweiterte Aufgabenspektrum in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung sollte mit der Namensänderung zur Geltung gebracht werden.