Gesetzliche Pflegezeit kommt?

Die Bundesfamilienministerin will Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflegezeit für Angehörige geben. Sie plant, dass die Arbeitnehmer während dieser Zeit halt arbeiten und drei Viertel des Gehalts beziehen können. Wenn der Arbeitnehmer dann wieder voll arbeitet, soll er solahnge drei Viertel des Gehalts weiter bekommen, wie er zuvor in Teilzeit gearbeitet hat. Sein Gehaltskonto wird also zunächst überzogen und dann wieder ausgeglichen.

Aktuell besteht für Arbeitnehmer bereits die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen. Viele Berufstätige befürchten dabei allerdings Nachteile. Aus diesem Grund soll ein Rechtsanspruch für eine Familien-Pflegezeit von zwei Jahren Dauer eingeführt werden.

Die Familienministerin denkt bei diesem Anspruch auf Pflegezeit nicht nur an die Pflege der Eltern. Es können auch Kinder oder andere Angehörige gepflegt werden. Eine Altersbeschränkung soll es ebenfalls nicht geben.

Kosten für den Steuerzahler sollen so gut wie keine entstehen.

Die FDP will von einer gesetzlich verankerten Pflegezeit nichts wissen. Sie will vielmehr freiwillige Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern.

Einen Gesetzentwurf zur Pflegezeit gibt es noch nicht.

Der Plan der CDU-Ministerin wird aber nicht nur von der FDP abgelehnt. Auch der Arbeitgeberpräsident lehnte ihn ab. Es würde ein Kostenrisiko für Betriebe entstehen, wenn Arbeitnehmer ihr Unternehmen verlassen, bevor die durch die Pflegezeit unterbliebene Arbeit nachgeholt sei. Flexible Arbeitszeitmodelle und keine gesetzlichen Regelungen seien das, was die Wirtschaft brauche.

Die Grünen kritisierte, dass die Ministerin die Pflege auf den billigsten Pflegedienst abwälzen wollen, den es gäbe, nämlich die Familie.