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Monats-Archive: Februar 2009
Gesundheitsfond
Der Gesundheitsfond soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Es wird allerdings auch teurer. Der ab dem 1. Januar 2009 geltende einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen liegt um durchschnittlich 0,6 Prozent über dem bisherigen Durchschnittssatz der Krankenkassen. Als Ausgleich hierfür wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.
Der Gesundheitsfond ist in seiner Funktion wie folgt ausgestaltet: Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen einen einheitlichen Beitragssatz von 8,2 Prozent in den gemeinsamen Topf des Gesundheitsfonds. Arbeitgeber bzw. die Rentenkasse gibt 7,3 Prozent des Gehalts bzw. der Rente hinzu. Daneben gibt es einen Staatszuschuss von 4 Milliarden Euro. Aus dem gemeinsamen Topf bekommt jede Krankenkasse pro Versichertem eine Pauschale. Für kranke Versicherte erhält die Krankenkasse darüber hinaus eine Risikozulage.
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Basistarif der privaten Krankenversicherungen
Ab dem 1. Januar 2009 dürfen die privaten Krankenversicherungen niemanden wegen Krankheit oder Alter von einem Versicherungsvertrag ausschließen. Menschen ohne Krankenversicherung, die zuvor privat oder noch nie krankenverischert waren, Selbständige, Beamte sowie freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können nun in eine private Krankenversicherung eintreten. Sie können sich dort nach dem Basistarif versichern lassen. Es besteht für die privaten Krankenversicherungen die Pflicht, einen Basistarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Der Monatsbeitrag darf dabei höchstens rund 570 Euro betragen.
Die privaten Krankenversicherungen sind mit diesem Basistarif nicht einverstanden, da die private Krankenversicherung dadurch insgesamt teurer wird; sie haben Klage beim Budnesverfassungsgericht eingereicht.
Veröffentlicht unter Allgemein
Verschlagwortet mit Basistarif, private Krankenversicherung
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Ambulante Versorgungsluecken
Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken aus Bremen veranstaltet am 7. April 2009 in der Stadtbibliothek Bremen einen Informationsabend zum gleichlautenden Thema. Die Veranstaltung beginnt um 17.00 Uhr und endet gegen 20.00 Uhr.
Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken stellt sich wie folgt vor:
“Wir sind Menschen in unterschiedlichen Lebensaltern und bei verschiedenen Krankenkassen versichert. Uns
eint das Interesse an gesundheitspolitischen Veränderungen aufgrund von Erfahrungen im Bereich der ambulanten Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt. Der tief greifende, hochkomplexe Wandel in der medizinischen Versorgung und die Umstrukturierung des Gesundheitswesens machen es dringend erforderlich, neue soziale, gesundheitspolitische und gesundheitsökonomischePerspektiven und Zwischenschritte zu entwerfen.
Wir sind unabhängig von Kostenträgern und Leistungserbringern und suchen im Zeitalter der Fallpauschalen- Regelung und DRG’s (Diagnosis Related Groups) nach neuen menschlichen Antworten und Wegen der gesundheitspolitischen Vernetzung und Gestaltung. ”
Veröffentlicht unter Krankenpflege
Verschlagwortet mit Fallpauschale, Gesundheit, Krankenkassen, Versorgungsluecke
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