Monats-Archive: März 2010

Gesetzliche Pflegezeit kommt?

Die Bundesfamilienministerin will Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflegezeit für Angehörige geben. Sie plant, dass die Arbeitnehmer während dieser Zeit halt arbeiten und drei Viertel des Gehalts beziehen können. Wenn der Arbeitnehmer dann wieder voll arbeitet, soll er solahnge drei Viertel des Gehalts weiter bekommen, wie er zuvor in Teilzeit gearbeitet hat. Sein Gehaltskonto wird also zunächst überzogen und dann wieder ausgeglichen.

Aktuell besteht für Arbeitnehmer bereits die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen. Viele Berufstätige befürchten dabei allerdings Nachteile. Aus diesem Grund soll ein Rechtsanspruch für eine Familien-Pflegezeit von zwei Jahren Dauer eingeführt werden.

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Sozialgericht Münster stoppt Qualitätsprüfung der Pflegeheime

Das Sozialgericht Münster hat im Januar per Beschluss entschieden, dass Pflegeheime die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse durch den Medizinischen Dienst  (MDK) im Internet verhindern können. Das Gericht hatte Zweifel an der Datenqualität, die dem Transparenzbericht zugrunde liegt.

Das Verfahren vor dem Sozialgericht war ein Eilverfahren. In ihm wurde die Veröffentlichung des Qualitätsberichts bis zur gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt. Ein Pflegeheim hatte sich gegen die Bewertung durch den MDK mit der Gesamtnote mangelhaft im Qualitätsbereich Pflege und medizinische Versorgung gewandt.

Das Gericht sah durch die Veröffentlichung der Note im Internet erhebliche Wettbewerbsnachteile des Pflegeheimes. Das Grundrecht der Berufsfreiheit des Heimträgers sei dadurch in unverhältnismäßiger Weise betroffen, solange veröffentlichte Ergebnisse auf unsicheren Tatsachengrundlagen beruhen, teilte das Gericht mit.

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