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Patientenrechtegesetz bündelt Arzthaftungsrecht

Die Bundesregierung plant ein Patientenrechtegesetz, dass die Rechte der Patienten im BGB bündelt und gleichzeitig stärkt.

Behandlungsfehler vermeiden

Das Verhältnis von Arzt und Patient, von Behandelndem und Patient sollte von Vertrauen geprägt. Doch ab und zu sind die Recht und Pflichten zwischen beiden Vertragsparteien streitig und  die Gerichte müssen sich mit medizinischen Fällen befassen. Das ist vorzugsweise der Fall, wenn es um Behandlungsfehler geht.
In der Vergangenheit hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung die Patientenrechte näher ausgestaltet und das Vertragsverhältnis von Patient und Arzt konkretisiert.
Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf des Bundesjustiz- und Bundesgesundheitsministerium vor, der die von der BGH- und OLG-Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Arzthaftungsrechts in gesetzliche Vorschriften kleidet. Damit soll das Rechtsgebiet übersichtlicher gestaltet werden.

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