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Thema: Duschen im Pflegeheim

  1. #1
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    Duschen im Pflegeheim

    Hallo,

    mein halbseitig gelähmter Vater lebt in einem Pflegeheim, genauer gesagt auf einer Station für junge Leute.
    Dort ist immer wieder Thema, dass die Bewohner nicht oft genug geduscht werden- einmal in der Woche ist schon das Maximum.

    Ich habe schon in den Expertenstandards gesucht, aber nichts aussagekräftiges darüber gefunden, ob damit schon die Pflicht erfüllt ist.
    Dass das im Allgmeinen die miondestanforderung ist, weiß ich.

    Ich sehe auch das Problem nicht- ob ich nun jemanden komplett wasche oder gleich unter die Dusche setze macht doch keinen großen Unterschied.

    Gibt es irgendwelche Richtlinien, auf die man sich in diesem Fall berufen kann? 1x pro Woche duschen ist doch wirklich zu wenig für einen jungen Menschen!

    Liebe Grüße,

    djaen

  2. #2
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    Hallo !

    Nein es gibt keine Richtlinien.
    Aber es gibt Pflegeplanungen.In der müsste vermerkt sein daß Dein Vater
    tägliches Duschen wünscht.
    Wird er im Bett gewaschen ?
    Es ist schon vom Zeitaufwand ein Unterschied ob er im Bett gewaschen wird
    oder ins Badezimmer gebracht werden muß zum Duschen.
    Dann könnte es sein daß 2 MA gebraucht werden.

    Geh zur WBL/BezugspflegerIn und sprich noch einmal darüber,wenns nicht hilft dann zur PDL.Aber man wird sehr wahrscheinlich auf die Personalsituation verweisen.

    LG

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Dankeschön erstmal für die Info!

    Er ist im Rolli weitestgehend mobil, kann die Transfers allein (teils nur unter Aufsicht, aus dem Bett braucht er Hilfe), wäscht sich sonst am Waschbecken schon zur Hälfte selbst.

    WENN er denn geduscht wird, setzt er sich schnell auf die Toilette (als Mann muss er da ja morgens eh hin) und sie machen es da, weil man so an alles dran kommt (find ich auch okay).
    Der zeitliche Mehraufwand ist meiner Ansicht nach also gering bis nicht vorhanden.

    In der Kurve wird nichts Negatives notiert- eine Ergotherapeutin hat sogar schon Ärger bekommen, als sie eine Beschwerde vermerkt hat- und zwar von der Bezugspflege.
    Da weiß ich leider, dass ich nicht weiterkomme, wenn es keine gesetzlichen Vorschriften gibt.

    Naja, dann will ja auch jeder am liebsten täglich geduscht werden- ich kanns sogar verstehen...


  4. #4
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    Hallo !

    Nochmals geh zur WBL u. zur PDL .
    Versuch eine andere Bezugspflegekraft zu bekommen die auch Kritik verträgt.

    LG

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