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Jetzt wird es interessant: Wir müssen an uns denken :(
Hallo liebes Forum,
erstmal toll das ich hier wohl das richtige gefunden habe.
Kurz zum Fall:
Meine Mutter wurde vor 4 Wochen mit Atemnot ins Krankenhaus gebracht, sie hat schwere Lungenprobleme und muss künstlich beatmet werden.
Der zustand hat sich massiv verschlechtert.
wurde vom Artzt als "jederzeit tödlich" eingestuft.
Ich wurde als Sohn vom Gericht darauf hingewiesen in 1 Woche vorzusprechen um als Betreuer bestellt zu werden.
Meine Mutter könnte eventuell ein Pflegefall werden, wir wissen nicht
wie es weiter geht, was passiert wenn sich der Zustand nicht ändert?
(künstliches Koma, beathmung)
Ich wohne zusammen mit meinen zwei Kindern und meinem Vater und meiner Mutter (die jetzt im Khaus ist) in einem Eigenheim, ich bin von Beruf Taxifahrer, meine Söhne sind Schüler/Studenten und mein Vater (80) natürlich Rentner.
Nach all dem was ich hier lesen musste habe ich Angst um unser Eigenheim/Privatvermögen. Mein Vater hat ca 30tsnd Euro und ich habe für meine Kinder etwas angespart.
Wer kann wie finanziell beteiligt werden?
Entschuldigt bitte das ich euch mit Fragen flute aber das Problem ist ziemlich akut
Wie können wir uns schützen.
Viele Gruesse
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Hallo,
wenn ich es richtig interpretiere wird der Focus auf das Eigenheim und das angesparte für die Kinder gelegt.
Daher zunächst die Frage, wer ist aktuell Eigentümer des Hauses und waren ggfls. die Eltern mal Eigentümer und zwar bis wann Eigentümer des Eigenheimes???
Das Sparvermögen des Vaters muss bis zur Schongrenze 3.214,00 € aufgerbraucht werden (ggfls. kann noch eine Bestattungsvorsorge angerechnet werden).
Also wenn du deinen Kindern aus deinem Einkommen oder Vermögen eine Grundlage geschaffen hast, ist das unschädlich, es sei den Opa oder Oma haben die Enkel gesponsert. Dann kann man sich das ggfls. zurückholen.
Gruß
aldi
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hallo, danke für die superschnelle Antwort:
Das Eigenheim ist im Grundbuch eingetragen:
1/4 meine Mutter
1/4 mein Vater
1/2 Ich
Danke für die anderen Angaben.
Ich hoffe jetzt kannst du mir helfen
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Ich war bis vor 6 Jahren alleiniger Eigentümer mit meiner damaligen Ehefrau
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Hallo,
die Situation ist nicht einfach. Ich nehme mal an, dass die Eltern eingesprungen sind, um das Haus zu retten, damit Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau befriedigt werden können.
Dies würde bedeuten, dass die Eltern tatsächlich mit Kapital in der Immobilie stecken und sich zur Sicherheit je zu 1/4 als Miteigentümer haben eintragen lassen.
Bedeutet dann aber, dass Vermögen der Eltern vorhanden ist und sich die Frage stellt, ob dieses einzusetzen, also zu verwerten ist.
Grundvermögen ist dann nicht zu verwerten, wenn es angemessen ist und von Personen der Bedarfsgemeinschaft noch bewohnt wird. Zur Bedarfsgemeinschaft zählt in jedem Fall aktuell der Vater.
Da ihr einen Miteigentumsanteil habt, sollte eine Veräußerung ausscheiden. Ich denke, dass der Sozialhilfeträger die Kosten in Form eines Darlehens übernehmen kann und sich ins Grundbuch eintragen läßt.
Er wird später die Kosten bei den Erben zurückfordern.
Gruß
aldi
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Hallo Aldi,
als erstes möchte ich sagen, dass es mir wirklich Leid tut zu hören, dass es deiner Mutter so schlecht geht. Das ist wirklich keine leichte Situation für alle Beteiligten.
Das mit dem Haus ist wirklich eine vertrackte Situation. An deiner Stelle würde ich mir da einen professionellen juristischen Rat einholen. Bei Bekannten von mir gab es vor ein paar Jahren auch so eine Situation bezüglich eines Hauses. Ich werde nochmal bei den Bekannten nachfragen und es hier dann posten.
Wünsche dir und deiner Familie inzwischen alles Gute.
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