Hallo zusammen,

in der Hoffnung das sich hier ein paar schlaue Köpfe finden die antworten auf meine fragen haben, habe ich mich mal eben hier angemeldet.

Ich sitze im moment an meiner Facharbeit für meine Weiterbildung zum Pflegeexperten für außerklinische Beatmung und muss nun dafür eine Facharbeit schreiben.
Als Thema habe ich mir die Blutgasanalyse in der außerklinischen Beatmungspflege ausgesucht.

Nun habe ich für die Facharbeit ein paar frage:

1. Wo steht (für die Facharbeit zitierbar) das ein Pflegedienst der für die betreuung eines beatmeten Patienten einen Stundensatz ausgehandelt hat, keine zusätzliche Behandlungspflege im rahmen der Beatmungspflege abrechnen kann?

2. Wieviel erhält ein niedergelassener Arzt (Hausarzt, Lungenfacharzt etc) wenn er eine BGA bei der KK abrechnet? Und woher lässt sich das zitieren?

3. Können Verbrauchsmaterialien wie zB Kartuschen für mobile BGA-Analysatoren, Glas-Kapilare etc wie andere Hilfsmittel (zB BZ-Teststreifen) vom Arzt verordnet werden und so über die KK abgerechnet werden? Auch hier bitte wieder mit zitierbarer Quelle.


Fürs erste warten das die wichtigensten Fragen die ich habe.
Für eure Hilfe und mühe möchte ich mich schonmal im voraus bedanken.

MfG Sammy