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Thema: Hilfe beim Ausfüllen der Auskunft "Übergang von Unterhaltsansprüchen"

  1. #1
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    Hilfe beim Ausfüllen der Auskunft "Übergang von Unterhaltsansprüchen"

    Hallo,
    meine Schwiegereltern haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen des o.g. Formulars. Ich konnte dieses Formular im Internet nicht finden und die Kopien, die meine Schwiegereltern mir geschickt haben sind so schlecht, dass man darauf leider nichts erkennen kann.
    Die Hemmung zu einem entsprechenden Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen sind zu groß. Aus diesem Grund fänd ich es toll, wenn ich hier etwas Hilfe finden würde.

    Sachverhalt:
    Mutter der Schwiegermutter ist dieses Jahr ins Pflegeheim gekommen. Seit 1.6. reicht das Vermögen der Mutter nicht mehr aus um die gesamten Kosten zu decken.
    Aus diesem Grund bekam meine Schwiegermutter nun dieses Schreiben von der Stadt, in der sie Auskünfte über ihre Vermögensverhältnisse bzw. über die ihres Ehemannes geben sollte.

    Meine Schwiegermutter geht seit Jahrzehnten auf 400 Euro-Basis arbeiten.
    Ihr Mann war bis zur Frühverrentung vor etwa 8 Jahren bei der Zeche als Elektriker beschäftigt und geht seitdem mit kurzen Unterbrechungen auf 400 Euro arbeiten.
    Sie besitzen kein Haus und haben kaum Erspartes. Das Auto wurde 2008 auf Raten gekauft, die noch einige Zeit laufen werden.
    Die Lebensversicherung wird nächstes Jahr ausgezahlt. Auszahlungssumme 16.000 Euro. Ihr über 25jähriger Sohn wird finanziell unterstützt, indem ihm die Studiengebühren bezahlt werden. Es gibt noch eine ältere Tochter.

    Jetzt stellen sich folgende Fragen:
    - welche Versicherungen müssen angegeben werden
    - kann die Unterstützung an den Sohn angegeben werden, da sie ja freiwillig ist
    - muss der Nebenjob des Ehemannes angegeben werden (laut Schwiegereltern wird in dem Formular nicht danach gefragt)
    - muss die Lebensversicherung angegeben werden (der Auszahlungsbetrag?)

    Kann bei dieser Konstellation etwas darüber gesagt werden, welcher Betrag über den Eigenbehalt fällt? Schwiegervater bekommt 1400 Euro Rente + 400 Euro Nebenjob. Schwiegermutter ja nur die 400 Euro. Ich konnte bisher nämlich nichts darüber finden wie hoch das Taschengeld für das Kind des Pflegebedürftigen ist, wenn das Schwiegerkind Rente + Einkünfte aus einem Nebenverdienst bekommt.

    Schwiegermutter hat einen Bruder, der noch Vollzeit arbeiten geht. Weiteres zu diesem kann ich aber nicht sagen.

    Ich weiß, langer Text. Ich hoffe, dass vielleicht doch der ein oder andere Zeit und Lust hat zu antworten.

    Vielen Dank schonmal!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    110
    Hallo,

    ich versuche mal ein paar deiner Fragen zu beantworten.
    Zunächst gibt es keinen einheitlichen Erklärungsbogen im Internet. Dieser wird individuell von den einzelnen Sozialämtern gestaltet, sodass du dich auf den übersandten Bogen beschränken mußt.

    Wenn kein Vermögen vorhanden ist oder ein Haus übergeben wurde, besteht keine Gefahr einer Heranziehung. Das KFZ wird vom Sozialamt in der Regel nicht als Vermögen bewertet. Auch die Einbindung der Lebensversicherung mit einer Summe von 16.000,00 € bleibt unberührt, da hier weit aus höhere Grenzen vorgegeben werden.

    Zu deiner Frage Versicherungen könnt ihr alle Versicherungen angeben, die das Einkommen entsprechend verringern. Jährliche Zahlungen werden mtl. umgerechnet.
    Die Unterstützung an den Sohn kann Berücksichtigung finden, sofern er sich nicht selbst oder ggfls. nur teilweise unterhalten kann. Hat er eigenes Einkommen und dieses liegt über seinem Grundsicherungsbedarf, dann ist eine freiwillige Zahlung ggfls. nicht mehr zu berücksichtigen.

    Als Einkommen zählen alle Einkünfte, auch der eines Nebenjobs. Die Lebensversicherungist anzugeben, aber wird nicht durch das Sozialamt berücksichtigt werden.

    Wenn das Sozialamt das Einkommen der Schwiegereltern gesamt anrechnet bestehen folgende Freigrenzen.
    1.400,00 für Unterhaltspflichtige
    1.100,00 für Ehegatten
    in diesen beiden Beträgen ist ein Mietanteil von 480,00 und 320,00 enthalten.

    Bei einem Einkommen von 2.200,00 € und dem Freibetrag kann kein Unterhalt geleistet werden.

    Das Einkommen verringert sich ja noch um den Kredit für das Auto und die Versicherungen.

    Gruß
    aldi

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    23.10.2010
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    2

    Dankeschön!

    Hallo aldi,

    vielen Dank für die ausführliche und nette Erklärung des Sachverhaltes.

    Das wird meine Schwiegereltern auf jeden Fall beruhigen, zu wissen wie das jetzt mit dem Formular richtig ist und vom Amt bearbeitet wird.

    Sie haben zwar noch bis zum 15.11. Zeit das Formular abzugeben, aber sie werden froh sein, wenn sie das jetzt schon abgeben können.

    Nochmal vielen Dank für die Hilfe.

    Liebe Grüße

    BOLA79

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