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Thema: Ablehnung der Pflegestufe u. zus. Betreuungsleistungen

  1. #1
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    2

    Ablehnung der Pflegestufe u. zus. Betreuungsleistungen

    Hallo, ich hoffe ich bin in diesem Bereich des Forums richtig, wenn nicht,bitte ich ums Verschieben:-)

    Meine Mama hat eine mittelschwere bis schwere Demenz ( so vom Neurologen diagnostiziert)
    Wir haben dann auch gleich eine Pflegestufe und zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt.
    Der MDK war da und hat begutachtet. Beide Sachen wurden abgelehnt mit der Begründung, dass meine Mama ja kein Betreuungsbedarf bei der Grundpflege hat.
    Sie wäscht sich wohl noch selbst. Ich wohne nicht mehr zuhause, von daher bin ich nicht immer da, wenn sie duschen geht oder sich wäscht. Sie sagt zwar immer,sie hat geduscht, aber man kann sich ja net drauf verlassen,dass das gestern nicht schon vor 2 Wochen war. Ihr wisst,was ich meine. Ich rieche mal noch nix. Sie ist auch soweit eigentlich noch fit, bis auf gehen,das fällt ihr schwer. Aber das Schlimmste ist einfach die Vergesslichkeit. In 10 Minuten fragt sie 20 mal dasselbe. Sie vergisst Termine, sitzt stundenlang da und ist mit ihren Gedanken irgendwo anders. Einkäufe planen oder sowas ist ihr unmöglich geworden. Arzttermine, Friseurtermine, egal was, sie vergisst alles in 2 Minuten wieder. Mit Geld kann sie nicht mehr umgehn, irgendwie hat sie den Bezug verloren was teuer ist und was billig. Manchmal kauft sie 5 kilo Schnitzel für 3 Leute und dann wieder an Weihnachten meinte sie 2 Rollen Klopapier sind genug für über die Feiertage. Sie jammert den ganzen Tag wie schwer doch ihr Leben sei und dass sie niemand hat,der nach ihr schaut, dabei bin ich fast jeden Tag bei ihr, und wenn ichs mal nicht schaffe, ruf ich an. Sie ruft mich auch manchmal an, mitten in der Nacht ( 23 Uhr ) um zu fragen, was ich denn gerade mache und ob morgen Müll ist.
    Für mein Empfinden rechtfertigt dies alles zumindest die zusätzlichen Betreuungselistungen.
    Jetzt zum Punkt:
    Die Krankenkasse hat mich diese Woche angerufen. Ich hatte beim Widerspruch keine Begründung angegeben ( wusste es nicht besser ) Sie hat gemeint, dass der Widerspruch keine Chance hätte, weil Mama ja keine Pflege bei der Grundpflege brauch und das Voraussetzung wäre.
    Stimmt das?
    Ich dachte ,allein die Demenz genügt aus, um die zusätzlichen Betreuungsleistungen zu erhalten.
    Wenn man eben nicht genug Pflegebedarf hat für die Stufe 1.

    Ich hoffe,jemand kann mir da weiterhelfen.

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    146
    hallo, um in eine Pflegestufe zugelangen, werden tgl. mind 46 min Hilfe bei den tgl. Verrichtungen benötigt. Hauswirtschaft ist nicht pflegestufenrellevant. Unter tgl. Verrichtungen verstehen die Begutachtungsrichtlinien: Hilfe bei der Grundpflege, Inkontinenzversorgung, Mahlzeiten anreichen, Hilfe bei der Mobilität, Hilfe beim an/auskleiden. Diese Hilfen bei den Verrichtungen müssen mehrmals tgl. erforderlich sein. Schaust du auf Home - MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, dort gehe auf Begutachtungsrichtlininen. Du findest dann die 180 Seiten, die genau erklären was pflegerellevant zu bewerten ist und was nicht.
    Nun zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI.
    Hast du dem MDK eine ärztl. bescheinigte Diagnose über die Demenz vorgelgt? Das ist die Vorraussetzung dafür. Nur die Angabe von Angehörigen reicht nicht ganz aus, es sei denn die Demenz ist so weit fortgeschritten, dass es nicht über sehbar ist.
    Diese Gelder für zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI, werden nicht in Bar ausgezahlt, sondern sie sind nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen wie: ambul. Pflegedienst, Tages und Nachtpflege Tagesstätten, abrechenbar. Die Pflegeeinrichtung schickt euch die Rechnung, Ihr bezahlt diese und reicht dann die Rechnung bei der Kasse zur Erstattung ein. Dann gibt es die Möglichkeit einer Abtretung an die Pflegeeinrichtung, dann kann die Pflegeeinrichtung direkt mit der Kasse abrechnen. Die Höhe der Betreungsgelder richtet sich nach der Schwere der Demenz und beträgt 100€ oder 200€ mtl.
    Das wird im Gutachten durch den MDK im Assesment festgestellt, welche cerbralen Ausfälle vorhanden sind.
    Aber auch das findest du in den Begutachtungsrichtlinien.
    Hilfe bei Arzt besuchen, Einkäufen, spazieren gehen und so ist nicht pflegestufenrellevant. Die Ablehnung eresultiert vermutlich daraus, dass du angegeben hast nicht tgl. bei deiner Mutter zu sein um zu helfen.
    Geändert von Griesuh (18.04.2011 um 07:37 Uhr)

  3. #3
    Benutzer
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    06.11.2010
    Beiträge
    63
    Die Anträge auf Pflegestufe bei dementen ist sehr schwierig wenn es nicht sofort ersichtlich ist, dass die koknitive Einschränkung der CDemenz dazu führt, dass jemand seine Grundpflege nicht mehr selber durchführt und nicht die körperliche. Bei solche Einstufungen gibt es in Heimen kein Problem, da dort eine Pflegeplanung vorliegt und der Gutachter professionell begleitet wird. Ich hoffe, du hast deine Mutter bei der Begutachtung nicht alleine gelassen. Und genau so muss man das argumentieren, was allerdings schwer wird, wenn du nur alle 2 Wochen bei ihr bist und sie sonst auch keinen hat der sie betreut.

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