Ein freundliches Hallo an alle,
auch nach längerem Lesen habe ich meine Fragen hier nicht gefunden; darum stelle ich sie nun:
Im Dezember ist mein Vater im Alter von 91 Jahren verstorben. Meine Mutter (jetzt immerhin 86 Jahre alt!) hat ihn 4 Jahre bis zu seinem Tod gepflegt (er hatte Pflegestufe II). Aber auch wenn sie für ihr Alter erstaunlich agil ist (auch im Kopf! ;-), denkt sie nun doch manchmal darüber nach, dass das Leben nicht immer nach Plan läuft und auch sie einmal pflegebedürftig werden könnte. Die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit hatte sie bisher vehement verdrängt, aber als Vaters Zustand ein paar Tage vor seinem Tod sich dramatisch verschlechterte und eine stationäre Pflege die einzige vernünftige Alternative war, hat sie dann doch die Realität zur Kenntnis nehmen müssen.
Meine Eltern haben ihr Leben lang sehr bescheiden gelebt, sich nie irgendwas gegönnt, von ihren ganz gewiss nicht üppigen Einkünften immer nur gespart - "fürs Alter" eben, damit man sich vielleicht mal eine Hilfe im Haushalt leisten könne... Sie haben ein Berliner Testament hinterlegt, aber auch ohne dieses wären mein Bruder und ich nie auf die Idee gekommen, von unserer Mutter nun irgendwelche Erbanteile zu fordern, weil wir uns dabei einfach schäbig vorkämen. Aber andererseits - sollte unsere Mutter vielleicht doch einmal stationär gepflegt werden müssen, würde ja zunächst ihr gesamtes Vermögen (bis auf den kleinen Freibetrag) verbraucht - also auch das Geld, auf das wir jetzt eigentlich als Pflichtanteil Anspruch hätten. Wenn wir uns jetzt jedoch diesen Pflichtanteil auszahlen ließen, würde dieser dann von uns - so wie Geschenke - zurückgefordert werden?
Meine zweite Frage lautet: Inwieweit ist unsere Mutter sozusagen "Rechenschaft schuldig", wofür sie jetzt ihr Geld verbraucht? Ich meine nicht Geldgeschenke, sondern eigentlich ganz normale Dinge, wie z.B. eine Kurreise, die sie nach der aufopferungsvollen Pflege unseres Vaters dringend nötig hätte. Sie würde eine solche Reise allerdings nicht allein antreten wollen, sondern nur mit mir als Begleitperson. Darf sie die Kosten für mich übernehmen oder würden solche Ausgaben dann im Zweifelsfall zur Pflegefinanzierung zurückgefordert? Ich könnte es nicht bezahlen mit meiner "üppigen" Rente von 450 €.
In diesem Zusammhang noch eine dritte Frage: Wir denken zwar jetzt über eine selbstfinanzierte Kurreise nach. Aber wäre es denn nicht gerechtfertigt in Anbetracht der enormen Leistung, die meine Mutter mit Vaters Pflege erbracht hat, dass die Krankenkasse (oder Pflegekasse) die Kosten einer solchen Kur übernimmt?
Herzlichen Dank für Eure Antwort(en) und viele Grüße aus Berlin :-)
Wilma

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