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Fragen zur Pflege-Wichtig!Danke =)

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Leisy



Anmeldedatum: 31.01.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.01.2010, 22:38    Titel: Fragen zur Pflege-Wichtig!Danke =)

hallo,

ich hätte ein paar fragen zum pflegegeld und sozialhilfe.vielleicht kennt sich jemand damit aus?

wenn meine oma pflegegeld erhält, darf ich als enkelin ihre pflegerin sein?beim amt wollten sie das nicht(nahe angehörige???)

muss ich diese summe dann steuerlich absetzen?ich bin selbstständig!

wird diese summe als nebenjob eingegliedert und zum einkommen dazugerechnet wenn man zb hartz 4 etc bekäme?

muss dann meine oma den betrag an mich auszahlen oder kann sie es bzw einen teil behalten und mir nur das davon geben was sie möchte?

ich würde mich sehr über eine info freuen!
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shalateen



Anmeldedatum: 07.10.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 01.02.2010, 21:51    Titel:

Hallo !

Wenn Deine Oma das Pflegegeld bekommt muß es für ihre Pflege verwendet
werden.Für was sie das Geld verwendet ist ihre Entscheidung.
Welche Pflegestufe hat sie ?
Welches Amt will nicht das Angehörige die Oma pflegen ?Davon hab ich noch nichts gehört.
Den Kassen ist das eigentlich egal aber es muß eben gewährleistet werden
das Oma auch gepflegt wird.

Wenn Du Hartz4 bekommst müßtest Du schon es als Zuverdienst angeben
sollte Oma Dich als 400-Euro-Jobber anstellen.
Wie es als Selbstständige ist frag Deinen Steuerberater.

LG
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Leisy



Anmeldedatum: 31.01.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.02.2010, 20:52    Titel:

hallo,

danke für die antwort!
sie hat pflegestufe 2!
für ihre pflege verwenden heisst-sie kann einen teil mir geben aber den rest für sich selber behalten?weil ich dann ja im prinzip gar nicht diese summe bekäme!
das amt in münchen möchte nicht dass nahe angehörige wie enklein die pflege übernimmt...das hatte mich erstnaunt weil ich überall lese, das müsste gehen!!????
ich wohne sowieso im selben haus, die gewährleistung ist daher extrem vorhanden, dass ich eh immer für sie da bin!
im prinzip wäre es ,wie ich bis jetzt nachgelesen habe und wenn ich es richtig verstehe kein 400 euro job wenn sie mir davon eine kleinigkeit gibt...und ich lese überall dass es nicht als einnahme oder zum verdienst dazugerechnet wird....aber ob das stimmt?ich weiss zb wg der sache mit-enkelin darf es nicht übernehmen-gar nicht was stimmt und was nicht...was vom amt kommt!

danke
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shalateen



Anmeldedatum: 07.10.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 02.02.2010, 21:50    Titel:

Welches Amt meinst Du bloß ?

Das Pflegegeld wird von den KK/Pflegekassen bezahlt.Das sind aber keine
Ämter.

Bei welcher KK ist Deine Oma ?

LG
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Leisy



Anmeldedatum: 31.01.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.02.2010, 21:59    Titel:

hi,

sorry ich meine sozialamt!sie bekommt sozialhilfe und die schreiben erhält sie zwecks benachrichtigungen diesbezüglich immer vom amt-krankenkasse ist aok aber auch über das sozialamt!!

lg
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shalateen



Anmeldedatum: 07.10.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 02.02.2010, 22:21    Titel:

Auch wenn sie Sozialhilfe erhält steht ihr das Pflegegeld voll zu .
Das Pflegegeld ist auch nicht anrechenbar wenn es auf ihr Konto geht.
Und auch bei der AOK werden Angehörige als Pflegende akzeptiert .
[url]http://www.aok.de/bayern/gesundheit/pflege-pflegeversicherung-leistungen-pflegegeld-31677.php

Setz Dich selbst mit der AOK in Verbindung und bitte um ein Beratungsgespräch.

Falls Du Harzt 4 bekommen würdest dann müßtest Du natürlich für den
Arbeitsmarkt verfügbar sein.Und ein 400-Euro Job schützt Dich nicht vor der
Arbeitsvermittlung.
Aber Du bist selbsständig. Dann trifft das ja nicht auf Dich zu.

Zuallerletzt : wenn Oma schon Pflegestufe 2 hat wäre es nicht ratsam einen Pflegedienst einzuschalten ?

LG

[/url][/u]
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Leisy



Anmeldedatum: 31.01.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.02.2010, 23:50    Titel:

hallo,

danke für die antwort!
ja, besser wäre ein pflegedienst allemal..jedoch WILL sie das nicht, da sie psyhisch etwas kaputt ist und sich auch nicht nur von fremden pflegen lassen will!
ich werde bei der aok fragen ob es rechtens ist, dass das sozialamt keine angehörigen als pfleger akzeptieren!

ich bin selbstständig und bei der arge angemeldet weil es in manchen monaten nicht reicht...dann bekomme ich wenn überhaupt eine kleine differenz zur miete!mein steuerberater konnte mir auch nicht sicher sagen, ob sich da was bei mir zwecks abzügen ädern würde,wenn ich die pflege für die oma mache!allerdings würde ich sowieo fast das ganze geld ihr belassen.ausser vielleicht fahrtkosten,einkäufe usw wo ich ausgaben habe!

lg
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shalateen



Anmeldedatum: 07.10.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 03.02.2010, 00:07    Titel: Sozialamt - Pflegegeld

Dann drück ich Dir mal die Daumen.

Hab noch was gefunden wegen Sozialamt und Pflegegeld :
[url]http://www betanet.de/betanet/soziales_recht/Pflegegeld-Pflegeversicherung-305.html[/url]

besonders Punkt 3 ist interessant.

LG
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Leisy



Anmeldedatum: 31.01.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.02.2010, 00:14    Titel:

DANKE


shalateen hat Folgendes geschrieben:
Dann drück ich Dir mal die Daumen.

Hab noch was gefunden wegen Sozialamt und Pflegegeld :
[url]http://www betanet.de/betanet/soziales_recht/Pflegegeld-Pflegeversicherung-305.html[/url]

besonders Punkt 3 ist interessant.

LG
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Pflegestufenberater



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Wohnort: Zschadraß

BeitragVerfasst am: 04.02.2010, 22:01    Titel:

Hallo,
es ist wichtig, folgendes zu Unterscheiden:

Die Pflegekasse zahlt entweder Pflegegeld aus (bei Pflegestufe 2 derzeit 430,- € im Monat), welches der Versicherte direkt von der Pflegekasse erhält. Für was oder wem er dieses verwendet, ist seine Entscheidung und geht niemanden etwas an (nur bei der Beantragung des Pflegegeldes muss die Pflegeperson angegeben werden - hat auch Gründe für die Rente). Oder die Pflegekasse zahlt eine Pflegesachleistung, welche jedoch nur an einen von den Pflegekassen zugelassenen Pflegedienst ausgezahlt wird (der Betrag ist dabei ca. doppelt so hoch). Man kann auch beide Leistungen kombinieren.
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Griesuh



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Wohnort: Nähe Darmstadt

BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 06:28    Titel:

Hi Pflegestufenberater,
Es gibt 3 Leistungsarten:
1. Pflegegeld, das erhält der Pflegebedürftige, wenn er von Angehörigen gepflegt wird.
In PS I = 225€, PS II = 430€, PS III = 685€.
Dieses Geld ist zur organisation und Finazierung der privaten Pflege zu verwenden. Wem der Pflegebedürftige das Geld dann letztendlich gibt ist seine Sache.
Dann gibt es noch die Sachleistung, diese Leistungsart zu wählen ist sinnvoll, wenn keine pflegenden Angehörigen oder sonstigen privaten Pflegepersonen vorhanden sind.
Dann gibt es noch die Kombileistung diese ist zu wählen wenn Angehörige oder sonstige private Pflegepersonen und ein zugelassener Pflegedienst die Pflege erbringen.
Für Sach- u. Kombileist gilt:
PS I = 440€, PS II = 1040€, PS III = 1510€.
Der Unterschied zur Sach und Kombileistung ist der:
Bei Sachleistung wird kein Restbetrag an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Verbrauch der PD nicht den höchst möglichen Betrag, soverbleibt dieser bei der Pflegekasse und verfällt.
Bei der Kombileistung erhält der Pflegebedürftige prozentual auf das Pflegegeld umgerechnet den Restbetrag ausgezahlt, den der Pflegedienst vom möglichen Höchstbetrag nicht verbraucht hat.
In diesem Fall würde das bedeuten: Sie erhält Pflegegeld in Höhe von 430€
Kommt ein Pflegedienst ins Haus ist Kombileistung angesagt, dann stünden in PS II 1040€ zur Verfügung.
Nun braucht der Pflegedienst nur 50 % des möglichen Betrages der PS II Kombileistung, so bekommt der Pflegebedürftige 50% vom Pflegegeld
( 430€ ) = 215€ ausgezahlt. Verbraucht der PD mehr wird die Auszahlung weniger, verbraucht der PD weniger wird die Auszahlung dementsprechend mehr.

LG
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Pflegestufenberater



Anmeldedatum: 04.02.2010
Beiträge: 2
Wohnort: Zschadraß

BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 19:36    Titel:

Hallo Griesuh,

mir brauchen Sie dies nicht zu erklären, ich bin Freiberuflicher Pflegestufenberater und Pflegegutachter. Ich wollte nur eine vereinfachte Antwort geben, die ausführliche Form ist doch etwas kompliziert für den Laien, wie das gesamte SGB XI. Leider führt dies ja öfters zu Fehleinstufungen.

MfG Pflegestufenberater
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shalateen



Anmeldedatum: 07.10.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 05.03.2010, 16:29    Titel:

Hallo !

Jeder gute Pflegedienst bzw. Senioreneinrichtung unterstützt seine Kunden wenn es um die Einstufung geht und hilft dann auch weiter wenn die Ein-höherstufung nicht so verlaufen
ist wie man es erwartete.
Man sollte nicht vergessen daß die Einschaltung eines Pflegeberaters nicht
gerade billig ist.

LG
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