Eben gerade las ich im Berufsbild der Gesundheits- und Krankenpflege auf dieser Seite, die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege sei eine schulische. Bei privaten Trägern können gleichwohl Kosten bzw. Schulgeld für den Auszubildenden anfallen.

Dem entgegen sieht das Krankenpflegegesetz eine angemessene Vergütung für die Auszubildenden vor, unabhängig davon ob der Ausbildungsträger ein öffentlicher oder ein privater ist. (§12 KrPpflG)

Aus der Kommentierung zum Krankenpflegegesetz kann man auch entnehmen, dass die Ausbildung einen bertieblich-arbeitsrechtlichen Charakter habe. ( Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, Kommentar für die Praxis, Gerd Dielmann, 2. Auflage, § 12- Erläuterung)

Nun stelle ich mir die Frage, wie man zu der Auffassung kommt, die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger sei eine schulische, und u.U. mit Kosten verbunden!?