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Thema: Betreuung oder aktive Sterbehilfe

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Betreuung oder aktive Sterbehilfe

    Hallo, eine unserer Bew. leidet unter starken Schmerzen. ihre Tochter ist auch ihre Betreuurin, und will uns auch die Medizinisch notwendige behandlungen verbitten, wir sollen kein KV-Arzt rufen, und auch ins KH soll die Bew. nicht mehr eingewiesen werden. Unsere Examinierte Kräfte haben Angst vor Strafrechtlicher Vervolgung. wir wissen einfach kein Raat. Was sollen wir tun. Wir können doch nicht zu sehen, wie ein Mensch unter solche Schmerzen Qualvoll stirbt. Danke

  2. #2
    Benutzer
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    Beiträge
    57
    Ihr habt zu jeder Zeit das Recht die Betreuung der Tochter durch das zuständige Gericht überprüfen bzw. widerrufen zu lassen.
    Sehr wichtig ist eine sehr gut geführte Dokumentation .Ebenso empfehle ich
    ein Schmerzprotokoll anzulegen woraus ersichtlich ist wann und wo die Frau Schmerzen hatte .
    Tritt ein Notfall ein müsst ihr den Arzt holen. Ihr seid das ausgebildete Fachpersonal und nicht die Betreuerin.
    Dabei beruft Ihr Euch auf folgenden Pragraphen :
    http:/dejure.org/gesetze/StGB/323c.html.

    Kenne die geschilderte Situation sehr gut.Aber wenn bei mir ein Bew. ärztl.Hilfe brauchte interessierte es mich noch nie was Betr. dazu sagten.

    LG

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