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Thema: Geld vom Sozialamt und vorheriges Auflösen einer Geldanlage

  1. #1
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    Geld vom Sozialamt und vorheriges Auflösen einer Geldanlage

    Hallo,

    es ist so, dass meine Oma ab Mittwoch in ein Pflegeheim gehen muss. Nun soll dafür zusätzliches Geld vom Sozialamt beantragt werden. Allerdings läuft auf meine Oma noch eine Festgeldanlage, so dass die Untergrenze für das Einspringen des Amtes (2600 Euro) noch überschritten wird. Bei der Festgeldanlage ist es jetzt aber so, dass sie eigentlich mir gehört. Meine Oma hat sie mir vor anderthalb Jahren geschenkt. Allerdings wurde sie dabei nicht komplett auf mich überschrieben, sondern symbolisch nur zur Hälfte. Ich könnte das Geld aber jederzeit komplett nutzen, wenn ich es brauchen würde. Jetzt meine Frage: wenn ich dieses Geld jetzt komplett auf mein Konto überweisen lassen würde und die Festgeldanlage damit auflöse (es gehört ja schliesslich mir), ist es dann illegal beim Sozialamt dieses Geld dann nicht mehr anzugeben? Ich will einfach nicht (und meine Oma auch nicht), dass die Hälfte dieses Geldes (oder womöglich sogar alles) jetzt für die Pflege verwendet wird. Wie sieht denn da die Rechtslage aus, bzw. ist es egal wenn ich es damit verschweige. (Das Sozialamt würde sowieso erst frühstens in einem Monat einspringen, damit wäre es zu diesem Zeitpunkt schon weg und es wäre vollkommen richtig anzugeben, dass es nicht vorhanden ist (?)).

    Vielen Dank schonmal für jede Hilfe!!!

  2. #2
    Benutzer
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    Wenn das Sozialamt die Kosten übernehmen muß und hier ist es ja bereits bekannt werden alle "Geldflüsse" der letzten 10 Jahre überprüft.
    Besonders Geschenke von nicht unerheblichem Wert können dann zurück gefordert werden.
    Da die von Dir genannten Geldanlagen auf den Namen der Oma laufen
    lass die Finger davon.Was das symbolisch vereinbart wurde interessiert das
    Sozialamt herzlich wenig.
    Empfehle Dir vielleicht schleunigst einen anwaltlichen Rat einzuholen bevor
    sich das Sozialamt bei Dir meldet.

    LG

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