Altenpflegegesetz

Das deutsche Altenpflegegesetz aus dem Jahr 2000 regelt bundesweit einheitlich die Ausbildung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger.

Nicht geregelt wird:
- die Ausbildung der AltenpflegehelferInnen; sie wird durch das jeweilige Landesrecht festgelegt.

- die Tätigkeit Altenpflege an sich (obwohl dies der Name des Gesetzes nahelegt)