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Altenpflege

Altenheim

Altenheime sind nach der rechtlichen Definition das Mittelteil der folgenden dreistufige Einrichtungen: Altenwohnheim (WH), Altenheim (AH), Altenpflegeheim (PH oder "Stationäre Altenhilfe" ).

In der Umgangssprache wird der Begriff Altenheim unterschiedlich benutzt, häufig ist nur das Pflegeheim gemeint.

Der Träger (Besitzer oder auch nur Betreiber der angemieteten Räume) kann staatlich, gewerblich/privat oder ein Wohlfahrtsverband (gemeinnützig) sein.

Das Altenheim ist darauf ausgerichtet, alten Menschen, die nicht in der Lage oder nicht willens sind, einen Haushalt zu führen, Wohnraum, Verpflegung und Betreuung anzubieten.
Für vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige alte Menschen werden die erforderlichen hauswirtschaftlichen und pflegerischen Hilfen möglichst in dem jeweiligen Wohnraum oder in der Pflegeabteilung des Altenheims gewährt. Hierüber gibt es unterschiedliche Verträge in den einzelnen Heimen. Eine rechtliche Verpflichtung auch die anderen Heimformen anzubieten, gibt es für keinen Träger oder Betreiber eines Altenheims.