Persönliches Budget

Das Persönliche Budget

Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die bereits zum 1. Juli 2001 im SGB IX, dem 9. Buch des Sozialgesetzbuchs eingeführt worden ist.
Leistungsempfänger haben damit die Möglichkeit von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget, also Geldzahlungen oder Gutscheine, zu wählen. Aus diesem Budget zahlen sie dann die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs notwendig sind.
Dadurch erhalten die behinderten Menschen eine größere Selbsverantwortung. Sie können die für sie erforderlichen Hilfeleistungen selbständig „einkaufen“. Sie werden zu Knden oder Arbeitgebern. Sie können selbst entscheiden, welche Hilfen für sie am besten geeignet sind. Sie können sich den Dienst, den Zeitpunkt und die Person der Leistungserbringung selbst aussuchen.

Durch das Persönliche Budget wird eine direkte Beziehung zwieschen Leistungsempfänger und Leistungserbringer aufgebaut; der Leistungsträger wird in den Hintergrund gedrängt.  DEr Leistungsträger erbringt keine Sachleistungen mehr, sondern Geldleistungen oder Gutscheine.

Hervorzuheben sind die sog. trägerübergreifenden Persönlichen Budgets. Hierbei erbringen mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget.

Seit dem 1. Juli 2004 ist gesetzlich festgeschrieben, dass die Möglichkeit besteht, neben allen Leistungen zur Teilhabe auch andere Leistungen unterschiedlicher Träger, also insbesondere der gesetzlichen Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung,  der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerübergreifende Persönliche Budgets einzubringen.

Um ein Persönliches Budget zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderungen einen Antrag beim Leistungsträger stellen. Das Persönliche Budget gibt es also nur auf Antrag und nicht automatisch.

Seit dem 1. Januar 2008 besteht nun ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets. Das heißt konkret, dass bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem Antrag des potentiellen Budgetnehmers in vollem Umfang entsprochen wird und das Persönliche Budget zu gewähren ist.