Für viele Menschen mit Schwerbehinderung sind die gesetzlichen Zuzahlungen in der Krankenversicherung eine spürbare Belastung. Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurden erneut wichtige Rechengrößen und Freibeträge angepasst, die sich direkt auf die persönliche Belastungsgrenze auswirken. Die Grundregeln der Zuzahlungsbefreiung nach § 61 und § 62 SGB V bleiben aber unverändert – inklusive der abgesenkten 1‑Prozent-Grenze für schwerwiegend chronisch Erkrankte. Wer seine Einkommenssituation und die maßgeblichen Freibeträge kennt, kann 2026 gezielt dafür sorgen, schneller eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen zu erhalten.
Rechtsgrundlage: Zuzahlungen und Belastungsgrenze
Die Pflicht zu Zuzahlungen und die Möglichkeit der Befreiung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung eindeutig geregelt. Wichtige Basis sind § 61 und § 62 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Dort ist festgelegt, welche Leistungen zuzahlungspflichtig sind und wie Versicherte vor einer unzumutbaren finanziellen Belastung geschützt werden.
Die persönliche Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Menschen mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen reduziert sich diese Grenze auf 1 Prozent. Als schwerwiegend chronisch krank gilt in der Regel, wer wegen derselben schweren Erkrankung mindestens ein Jahr lang mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wird. Wird die individuelle Grenze im Kalenderjahr erreicht, können Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit werden oder zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten.
Was hat sich 2026 geändert?
Auch 2026 wurden sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen und steuerliche Freibeträge angepasst. Diese Änderungen wirken sich nicht auf das System der Zuzahlungsbefreiung selbst aus, wohl aber auf die Berechnung der maßgeblichen Belastungsgrenze.
Wichtig ist insbesondere der Kinderfreibetrag nach § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz, der bei der Ermittlung des relevanten Familieneinkommens berücksichtigt wird. Er wird pro Kind vom Einkommen abgezogen und senkt damit das zu berücksichtigende Einkommen für die Belastungsgrenze. Auch die pauschalen Freibeträge für im Haushalt lebende Angehörige orientieren sich an aktuellen Bezugsgrößen der Sozialversicherung. Sie sorgen dafür, dass gerade Familien mit mehreren Kindern oder geringem Einkommen 2026 eine niedrigere Belastungsgrenze haben können.
Für Beziehende von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter gelten unverändert besondere pauschale Belastungsgrenzen. Diese Beträge werden regelmäßig an die Entwicklung der Regelsätze angepasst. Damit soll sichergestellt werden, dass Menschen mit sehr niedrigem Einkommen nicht durch Zuzahlungen überfordert werden.
So wird die Belastungsgrenze 2026 berechnet
Ausgangspunkt ist das jährliche Bruttoeinkommen zum Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft, also der Personen, die zusammen wirtschaften. Dazu zählen beispielsweise:
- Arbeitsentgelt aus Beschäftigung
- Renten (z.B. Alters‑, Erwerbsminderungs‑ oder Hinterbliebenenrenten)
- Krankengeld, Arbeitslosengeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen
- bestimmte sonstige Einkünfte
Nicht berücksichtigt werden unter anderem Kindergeld, Pflegegeld oder viele zweckgebundene Leistungen.
Vom Gesamteinkommen werden danach Freibeträge abgezogen, etwa für die Person mit dem höchsten Einkommen, für weitere Haushaltsangehörige und für Kinder (etwa in Höhe der steuerlichen Kinderfreibeträge). Das Ergebnis ist das zu berücksichtigende Familieneinkommen. Auf dieser Grundlage wird die individuelle Belastungsgrenze berechnet:
- 2 Prozent dieses Betrags für alle Versicherten
- 1 Prozent dieses Betrags für schwerwiegend chronisch Kranke
Beziehende bestimmter Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld) haben stattdessen eine gesetzlich definierte pauschale Belastungsgrenze in Euro, die sich am aktuellen Regelbedarf orientiert.
Besonderheiten für Menschen mit Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung bedeutet nicht automatisch Zuzahlungsbefreiung. Entscheidend sind Einkommen, Familienkonstellation und gegebenenfalls der Status als schwerwiegend chronisch krank. Dennoch profitieren viele schwerbehinderte Menschen überdurchschnittlich von den Schutzvorschriften.
Zum einen ist das Einkommen häufig begrenzt, etwa durch Erwerbsminderungsrente oder Teilzeittätigkeit. Zum anderen erfüllen viele Betroffene die Voraussetzungen der Chronikerregelung. Wird der Chronikerstatus von der Krankenkasse anerkannt, reduziert sich die Belastungsgrenze von 2 auf 1 Prozent des maßgeblichen Einkommens. Dies kann dazu führen, dass bereits mit relativ geringen Zuzahlungen im Jahr die Befreiung erreicht wird.
Für Menschen mit Schwerbehinderung und Pflegegrad kann zusätzlich relevant sein, welche Leistungen über die soziale Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) übernommen werden. Zwar gelten für die Pflegeversicherung eigene Regeln zu Eigenanteilen und Zuzahlungen, in der Praxis wirken aber Kranken‑ und Pflegeversicherung oft zusammen, wenn es um Hilfsmittel, Medikamente oder Reha-Maßnahmen geht.
Welche Zuzahlungen zählen für die Befreiung?
Nicht jede selbst getragene Gesundheitsausgabe wird bei der Belastungsgrenze berücksichtigt. Relevante Zuzahlungen sind insbesondere:
- Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln (Rezeptgebühren)
- Zuzahlungen zu Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie)
- Zuzahlungen zu Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, soweit zuzahlungspflichtig)
- Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. der tägliche Eigenanteil)
- Zuzahlungen bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
Nicht angerechnet werden in der Regel Eigenanteile für Zahnersatz, viele Wunschleistungen beim Zahnarzt, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Kosten für Komfort- und Zusatzleistungen (z.B. Einbettzimmer). Entscheidend ist, dass es sich um gesetzlich geregelte Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.
Die Zuzahlungen werden als Familienzuzahlungen betrachtet. Das heißt, die Zuzahlungen aller im Haushalt lebenden gesetzlich Versicherten werden zusammengerechnet. Personen, die privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, werden hier meist nicht einbezogen.
Antrag auf Zuzahlungsbefreiung 2026: Schritt für Schritt
Die Zuzahlungsbefreiung erfolgt niemals automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden. Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie sammeln im Laufe des Jahres alle Quittungen über Zuzahlungen, reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein und lassen prüfen, ob Ihre Belastungsgrenze erreicht wurde.
- Sie zahlen zu Jahresbeginn den voraussichtlichen Jahresbetrag (1 oder 2 Prozent der Bruttoeinnahmen) an Ihre Krankenkasse und erhalten im Gegenzug sofort eine Bescheinigung für das gesamte Jahr.
Viele Kassen stellen dafür Antragsformulare und Quittungshefte bereit, die Sie in den Geschäftsstellen oder auf den Internetseiten der Krankenkasse erhalten. Ein Beispiel für eine ausführliche Darstellung der Vorgehensweise bietet die AOK. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Befreiungsausweis oder eine schriftliche Bestätigung, die Sie in Arztpraxen, Apotheken und Kliniken vorlegen können.
Wichtig: Die Befreiung gilt immer nur für das jeweilige Kalenderjahr. Im nächsten Jahr müssen Sie wieder neu prüfen lassen, ob Sie die Belastungsgrenze erreichen, und ggf. erneut einen Antrag stellen.
Härtefälle und Sozialleistungen: besondere Grenzen
Wer Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bezieht, profitiert von besonderen Belastungsgrenzen. Grundlage sind die jeweils gültigen Regelsätze der Regelbedarfsstufe 1. Daraus werden pauschale Euro-Beträge abgeleitet, die deutlich niedriger sind als 2 Prozent eines typischen Erwerbseinkommens.
Für schwerwiegend chronisch Kranke halbiert sich dieser pauschale Betrag nochmals. Das führt dazu, dass viele Leistungsbeziehende bereits mit vergleichsweise geringen jährlichen Zuzahlungen eine vollständige Befreiung erreichen. Wer unsicher ist, ob er oder sie darunter fällt, sollte die eigene Krankenkasse oder eine Sozialberatungsstelle ansprechen.
Gerade Menschen mit Schwerbehinderung, die ergänzend Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten, sollten prüfen, ob die besondere Belastungsgrenze korrekt berücksichtigt wurde. Die Krankenkassen benötigen hierfür in der Regel aktuelle Bewilligungsbescheide der Jobcenter oder Sozialämter.
Typische Fehler in der Praxis – und wie Sie sie vermeiden
In der Praxis scheitert eine Zuzahlungsbefreiung häufig an vermeidbaren Fehlern. Dazu gehören:
- Quittungen werden nicht konsequent gesammelt oder gehen verloren.
- Der Chronikerstatus ist zwar erfüllt, wurde der Krankenkasse aber nie offiziell nachgewiesen.
- Freibeträge für Kinder und weitere Haushaltsangehörige werden bei der Berechnung des Einkommens nicht vollständig geltend gemacht.
Hilfreich ist ein eigenes „Zuzahlungsordner-System“: Legen Sie alle Belege, Bescheide und Nachweise über das gesamte Jahr hinweg an einem Ort ab. Lassen Sie sich von behandelnden Ärztinnen und Ärzten bescheinigen, wenn eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt, und reichen Sie diese Bescheinigung frühzeitig bei der Krankenkasse ein. Bei Unsicherheiten können Sie sich zudem an eine Verbraucherzentrale oder eine unabhängige Beratungsstelle wenden, etwa die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
Praxisbeispiel 2026: Schwerbehinderte Versicherte mit kleinem Einkommen
Eine alleinstehende Frau mit anerkanntem Grad der Behinderung und Pflegegrad bezieht eine kleine Erwerbsminderungsrente und zusätzlich Bürgergeld. Aufgrund ihres niedrigen Einkommens gilt für sie die besondere Belastungsgrenze auf Basis der Sozialleistungen. Gleichzeitig ist sie wegen einer schweren Erkrankung dauerhaft in Behandlung und erfüllt die Voraussetzungen für die 1‑Prozent-Regel.
Sie bewahrt alle Zuzahlungsquittungen zu Medikamenten, Hilfsmitteln und Krankenhausaufenthalten sorgfältig auf. Da ihre Zuzahlungen die besondere, abgesenkte Belastungsgrenze bereits im Sommer übersteigen, stellt sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung. Die Kasse prüft ihre Unterlagen, erkennt die Belastungsgrenze als überschritten an und stellt einen Befreiungsausweis aus. Bis zum Jahresende ist sie damit von weiteren Zuzahlungen befreit und kann bereits geleistete Zuzahlungen, die über der Grenze liegen, zurückfordern.
FAQ zur Zuzahlungsbefreiung 2026 bei Schwerbehinderung
Gilt eine Schwerbehinderung automatisch als Grund für Zuzahlungsbefreiung?
Nein. Eine anerkannte Schwerbehinderung allein reicht nicht aus. Entscheidend sind Einkommen, Familien- bzw. Bedarfsgemeinschaft und gegebenenfalls der Chronikerstatus. Sie müssen die Befreiung aktiv beantragen.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze für chronisch kranke Menschen 2026?
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze grundsätzlich 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, statt 2 Prozent wie bei anderen Versicherten.
Welche Zuzahlungen zählen für die Befreiung?
Berücksichtigt werden unter anderem Zuzahlungen zu Medikamenten, Heilmitteln, Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten und Reha-Leistungen. Eigenanteile für Zahnersatz oder individuelle Gesundheitsleistungen zählen meist nicht.
Muss ich die Befreiung jedes Jahr neu beantragen?
Ja. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Auch wenn sich Ihre Situation nicht geändert hat, müssen Sie im nächsten Jahr erneut prüfen und gegebenenfalls einen Antrag stellen.
Welche Rolle spielt Bürgergeld bei der Zuzahlungsbefreiung?
Beziehende von Bürgergeld und anderen Grundsicherungsleistungen profitieren von besonderen, pauschalen Belastungsgrenzen. Diese lassen sich häufig schneller erreichen als die üblichen 1‑ oder 2‑Prozent-Grenzen.
Wo finde ich offizielle Informationen?
Rechtsgrundlagen bietet insbesondere das SGB V. Ausführliche Informationen finden Sie außerdem beim GKV-Spitzenverband sowie auf den Seiten Ihrer Krankenkasse, etwa bei der AOK.
Können Zuzahlungen auch nachträglich erstattet werden?
Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Zuzahlungen belegen können und nachweisbar ist, ab wann Ihre persönliche Belastungsgrenze im jeweiligen Jahr überschritten wurde.
