Altenpflegehelferin

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Die Altenpflegehelferin oder der Altenpflegehelfer sind etwa in Altenheimen oder Pflegeheimen oder auch im Krankenhaus - also in stationären Einrichtungen - in Tagespflegeheimen - also in teilstationären Einrichtungen - oder auch bei Sozialstationen - also ambulanten Diensten - tätig.
Die Aufgabe der Altenpflegehelferin besteht darin, die Fachkräfte (Altenpflegerin, Krankenschwester oder Krankenpflegerin) bei der Pflege und Betreuung kranker, pflegebedürftiger und behinderter alter Menschen zu unterstützen.
Die Berufsbezeichnung Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer ist durch landesrechtliche Regelungen gesetzlich geschützt.

Das Berufsbild Altenpflegehelferin bzw. Altenpflegehelfer ist in den deutschen Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg seit 1998 bzw. 2006 gesetzlich geregelt.

Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin und zum Altenpflegehelfer dauert 1 Jahr. Sie setzt sich in Hessena us 700 und in NRW aus 750 theoretischen und fachpraktischen Unterrichtsstunden in einer Altenpflegeschule und aus 900 praktischen Ausbildungsstunden zusammen.
Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer wird mit einer einer staatlichen Prüfung und staatlichen Anerkennung durch die zuständige Behörde (Regierungspräsident bzw. Bezirksregierung) abgeschlossen.
Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung zur Altenpflegehelferin sind in Hessin in der "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Altenpflegeberufen" vom 14. April 1998 und in NRW in der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung" vom 23. August 2006 zu finden.
Auch in Baden Württemberg gibt es entsprechende Regelungen.

Hat die Altenpflegehelferin bzw. der Altenpflegehelfer die die staatliche Prüfung in der Altenpflegehilfe mit wenigstens "befriedigend" abgeschlossen, so kann anschließend daran nach 2 weiteren Jahren Ausbildung der Abschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Altenpfleger erreicht werden.