Wer ab 2009 in den neuen Basistarif der privaten Krankenversicherung wechselt, ist für mindestens zwei Jahre daran gebunden. Die Vorschrift, das alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten müssen, ist Teil der Gesundheitsreform. Der neue Basistarif darf nicht mehr kosten als der Höchstpreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wechsler können außerdem einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen.
Hintergrund der zweijährigen Bindungsfrist ist die Befürchtung privater Krankenversicherer, wechselwillige Kunden würden ansonsten vom Basistarif sofort einen besseren Tarif wechseln.
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