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Basistarif der privaten Krankenversicherungen

Ab dem 1. Januar 2009 dürfen die privaten Krankenversicherungen niemanden wegen Krankheit oder Alter von einem Versicherungsvertrag ausschließen. Menschen ohne Krankenversicherung, die zuvor privat oder noch nie krankenverischert waren, Selbständige, Beamte sowie freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können nun in eine private Krankenversicherung eintreten.  Sie können sich dort nach dem Basistarif versichern lassen. Es besteht für die privaten Krankenversicherungen die Pflicht, einen Basistarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Der Monatsbeitrag darf dabei höchstens rund 570 Euro betragen.

Gesundheitsreform und private Krankenversicherung

Wer ab 2009 in den neuen Basistarif der privaten Krankenversicherung wechselt, ist für mindestens zwei Jahre daran gebunden.  Die Vorschrift, das alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten müssen, ist Teil der Gesundheitsreform. Der neue Basistarif darf nicht mehr kosten als der Höchstpreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wechsler können außerdem einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen.