Klauseln im Heimvertrag oft unzulässig

Nach einer Studie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen enthalten Verträge für Heimbewohner oft unzulässige Klauseln.

Häufig sind die Klauseln auch unklar formuliert. Wer etwas nicht versteht, sollte sich vor dem Unterschreiben rechtliche Unterstützung einholen. Es helfen die Verbraucherzentralen und die Pflegestützpunkte vor Ort.

Besonders darauf achten sollte man, ob das Heim für bestimmte Leistungen zusätzlich Geld nimmt. Das ist nicht in jedem Fall erlaubt. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main ist es nicht zulässig, wenn die Einrichtung für die Kennzeichnung von Wäsche Geld verlangt. (Az: 2 K1336/11.F). Unzulässig ist ebenfalls die Klausel, dass ein Heim persönliche Sachen nach Vertragsende kostenpflichtig einlagern darf. (Az: 4 O 113/12).