Die Pflegeversicherung soll innerhalb der nächsten drei Jahre, bis 2017, grundlegend umgestaltet werden.
Es soll nicht mehr 3 Pflegestufen geben, sondern 5 Pflegegrade. Demenzkranke sollen verstärkt Geld aus der Pflegeversicherung bekommen. Seit April 2014 läuft eine Erprobungsphase, in der das neue Verfahren an 2000 Betroffenen ausprobiert werden soll.
Warum soll die Pflegeversicherung umgestellt werden?
Bei der Eingruppierung in eine von drei Pflegestufen muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) gegenwärtig prüfen, welche Verrichtungen Pflegepersonen für die Pflegebedürftigen leisten müssen. Viele Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten im Alltag (eingeschränkte Alltagskompetenz) sowie bei der Wahrnehmung und psychisch erkrankte Menschen passen nicht in dieses Raster der Pflegestufen. Mehr als eine viertel Million Demenzkranke werden überhaupt nicht von dem System der Pflegestufen erfasst. Die Pflegeversicherung will diese Menschen besser in ihre Leistungssystem einbeziehen.
Mängel der Pflegestufen
Bei der Eingruppierung in eine der drei Pflegestufen kommt es auf die Minuten an, in denen Pflege für die Betroffenen ausgeübt werden muss. So wird beispielsweise in Pflegestufe 1 eingeordnet, wer 46 Minuten Grundpflege pro Tag benötigt. Hierzu zählen An- und Ausziehen, Waschen, Zahnpflege, Treppensteigen und Nahrungsaufnahme sowie Hilfe im Haus. Ganzheitliche Kriterien sollen in Zukunft diese Minuten-Pflege ersetzen.
Pflegegrade
Statt drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Die Gutachter sollen messen, was die Menschen noch können, und zwar in acht Bereichen. Zu diesen Bereichen gehören unter anderem die Mobilität, geistige Fähigkeiten, Selbstversorgung, Einnahme von Medikamenten und soziale Kontakte.
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Schon gegenwärtig erhalten Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten im Alltag Leistungen der Pflegeversicherung. Sie können Betreuung mit 100 oder 200 Euro im Monat bezahlt erhalten. Demenzkranke können bei erheblichem Betreuungsbedarf Pflegegeld oder Sachleistungen bis zu 2400 Euro erhalten. Diese Leistungen fallen unter die sogenannte Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz).
Zahl der pflegebedürftigen Menschen
Der MDK hat im Jahr 2012 830.000 Menschen erstmals begutachtet. Bei 640.000 Begutachtungen ging es um eine Höherstufung oder eine Wiederholung der Untersuchung. 110.000 Betroffenen legten Widerspruch gegen die Einstufung ein und wurden erneut begutachtet.
Bei etwa 50 Prozent der erstmals Begutachteten wurde Pflegestufe I zuerkannt, Pflegestufe II erhielten 14 Prozent, Pflegestufe III 3 Prozent. Etwa ein Drittel der Begutachteten bekamen keinen Pflegebedarf anerkannt.
Neuer Begriff der Pflegebedürfigkeit wird 2017 umgesetzt
Der neue Begriff der Pflegebedürfigkeit, das neue Verfahren mit den 5 Pflegegraden, soll im Jahr 2017 eingeführt werden. Die Pflegekasse wird dann etwa 2,4 Milliarden Euro mehr für Pflegeleistungen aufwenden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozent angehoben werden.