Die Pflegezusatzversicherung soll vor dem Risiko schützen, zu einem Pflegefall zu werden. Viele Bundesbürger haben dieses Risiko in jungen Jahren jedoch nicht klar vor Augen. Doch wer erst im Alter eine private Pflegeversicherung abschließen will, bekommt wegen bestehender gesundheitlicher Probleme in vielen Fällen keine Police mehr oder muss sie teuer bezahlen.
Die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung, Pflege-Bahr genannt, gibt es seit etwa einem Jahr. Bei ihr findet keine Gesundheitsprüfung statt. Wer einen solchen Vertrag abschließt, erhält vom Staat jeden Monat 5 Euro an Zuschuss. Der Versicherungsnehmer muss allerdings selbst wenigstens 10 Euro in den Vertrag einzahlen.
So weit, so gut. Allerdings reichen die geförderten Pflegetagegeld-Versicherungen in aller Regel nicht aus, um finanzielle Lücken im Pflegefall zu schließen. Die Deckungslücke kann im Pflegestufe I im ambulanten Bereich 360 Euro betragen, im stationären Bereich in der Pflegestufe II bei etwa 1700 Euro liegen.
Zudem sind die Bedingungen der Pflege-Bahr-Versicherung oft nicht so gut wie bei nicht geförderten Pflegetagegeldern, weil die gesetzlichen Vorgaben kaum Spielraum für einen Ausbau der Tarife geben.
Bei einigen Versicherungen gibt es allerdings sogenannte Aufbaustufen als ergänzende Tarife zum Pflege-Bahr. Diese sind mit höheren Leistungen im Pflegefall und ergänzenden Bedingungen versehen. Darüber hinaus hat man die Möglichkeit, die Pflege-Bahr-Versicherung mit weiteren Tarifangeboten zu kombinieren und so eine bessere Abdeckung des Pflegerisikos zu bekommen.
Dennoch ist eine normale Pflegetagegeld-Versicherung besser geeignet als eine Pflegezusatzversicherung nach dem Pflege-Bahr-Modell, um das finanzielle Risiko im Pflegefall abzusichern. Allerdings muss man sie auch bekommen können, was bei zu hohem Eintrittsalter oder Krankheit ausgeschlossen ist.