Pflegereform 2008 – die Fakten

Die wichtigsten Änderungen innerhalb der Pflegeversicherung, die es seit 1995 gibt, werden im nachfolgenden dargestellt:

1. Mehr Geld: Alle diejenigen, die in der Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingruppiert sind, erhalten durchschnittlich 5 % mehr Geld.  So werden beispielsweise für die ambulanten Pflege innerhalb der Pflegestufe 1 nunmehr statt 348 Euro künftig 420 Euro gezahlt.

2. Mehr Leistungen für Demenzkranke: Im Gesetzestexte heißt es, dass „Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz“, also hauptsächlich Demenzkranke ab dem 1. Juli 2008 statt bisher maximal 460 Euro pro Jahr für Betreuungsleistungen bis zu 2400 Euro jährlich erhalten können. Das gilt selbst dann, wenn sie in keiner Pflegestufe eingruppiert sind (sog. Pflegestufe 0).

3. Zeit für Pflege: Pflegende Angehörige haben einen Anspruch darauf, bis maximal 6 Monate von der Arbeit für die Pflege freistellen zu lassen. Sie erhalten in dieser Zeit allerdings keinen Lohn, bleiben jedoch krankenversichert, rentenversichert und arbeitslosenversichert. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

4. Früher Urlaub: Anstelle von nach bisher 12 Monate ist es jetzt bereits nach 6 Monaten häuslicher Pflege möglich, bei der Pflegekasse einen Urlaub von der Pflege zu beantragen.

5. Recht auf Beratung: Ab dem Jahr 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen Pflegeberater. Dieser kann bei den sog. Pflegestützpunkten (s.u.) angesiedelt sein. Es handelt sich dabei um Mitarbeiter der Pflegekassen, die sich im Sozialrecht und in der Sozialarbeit gut auskennen.

6. Pflegestützpunkte: Es sollen ca. 4000 Pflegestützpunkte bundesweit aufgebaut werden. Bei diesen Pflegestützpunkten handelt es sich um Beratungsstellen, die alles rund um die Pflege aus einer Hand klären sollen und vermitteln sollen. Sie sollen etwa folgende Fragen beantworten: Wie lässt sich das Bad behindertengerecht ausbauen? Wie und wo sind Zuschüsse für einen Treppenlift zu beantragen? Wo findet man einen ambulanten Pflegedienst? Bekomme ich ein Pflegebett?

7. Hilfe zur Selbsthilfe: Es werden die Zuschüsse für Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger aufgestockt.

8. Heimkontrolle: Die Die Pflegekassen sollen die Heime enger und stärker kontrollieren. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden.