In NRW ist für mehr als 290.000 Menschen im Jahr 2007 eine gesetzliche Betreuung durch die Amtsgerichte angeordnet gewesen. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheit seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Gegenüber dem Jahr 2006 war das eine Steigerung um 2,5 %. Diese Angaben machte nun das Justizministerium in NRW. Die Kosten für die Betreuung betrugen 150,4 Millionen Euro. Das war eine Steigerung um 5 % gegenüber dem Jahr 2006. Die rechtliche Betreuung gibt es seit dem Jahr 1992. Damals ersetzte sie die Vormundschaft über Volljährige, d.h. die Entmündigung. Anstelle des Vormunds kam der Betreuer.
Bestimmt der Betroffene nicht in Zeiten, in denen er noch darüber entscheiden kann, eine Person, die als Betreuer bestellt werden soll, trifft er also keine sog. Betreuungsverfügung, so bestimmt das Amtsgericht eine Person, die als Betreuer eingesetzt wird. Das kann dann sowohl ein Angehöriger, Bekannter als auch ein neutraler Berufsbetreuer sein.