Betreutes Wohnen – zu Hause oder in einer altengerechten Wohnung

Ob, in welcher Höhe und gegen wen ein Unterhaltsanspruch besteht, richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des BGB. Grundsätzlich sind der Ehegatte und die Kinder des Pflegebedürftigen diesem gegenüber unterhaltspflichtig.

Was ist Betreutes Wohnen?

Der Begriff Betreutes Wohnen ist nicht auf Wohnen für alte Menschen beschränkt. Unter dem Begriff betreutes Wohnen werden Wohnformen verstanden, in denen alte Menschen, psychisch Kranke, Behinderte oder Jugendliche von Sozialarbeitern bzw. Psychologen, Erziehern, Therapeuten oder Pflegekräften betreut werden. Die Betreuung soll gewährleistenm dass sie ihre individuellen Probleme unter Beibehaltung größtmöglicher Autonomie bewältigen können.

Es gibt verschiedene Wohnformen im Rahmen des betreuten Wohnens.

So gibt es Senioren, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst oder einem Helfer erhalten. Die Stunden, die hier gleistet werden, richten sich nach dem individuellen Bedarf. In vielen Fällen reicht es schon aus, wenn die zu betreuende Person an ihre regelmäßige Pflichten erinnert wird oder eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen bekommt.

Eine andere Form des betreuten Wohnes ist das Zusammenleben in therapeutischen Wohngemeinschaften. Auch hier unterscheidet sich der Grad der Betreuung nach dem individuellen Hilfebedarf. So gibt es etwa die Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder eine Betreuung, die nur tagsüber bzw. zu bestimmten Uhrzeiten stattfindet.

Gerade in therapeutischen Wohngemeinschaften müssen sich die Betreuungspersonen oftmals um sehr viele Details im täglichen Leben kümmern, etwa um die lebenspraktischen Dinge wie Körperhygiene, Sauberkeit der Wohnräume, Umgang mit Geld und auch Einkäufe. Wie immer entscheidet der individuelle Bedarf.

In den Wohngemeinschaften werden in vielen Fällen auch psychologische Beratungen angeboten, um Konflikte zu bewältigen. In vielen Wohngemeinschaften werden regelmäßige Gruppenversammlungen abgehalten, in denen Angelegenheiten der Gruppe behandelt werden. Weiter gibt es auch Konfliktberatungen bei Auseinandersetzungen der Bewohner untereinander omit den Betreuern.

Das Betreute Wohnen soll alten Menschen auch bei Nachlassen der Leistungsfähigkeit und zunehmender Hilfebedürftigkeit eine selbständige Lebensführung in vertrauter Umgebung ermöglichen. Betreutes Wohnen ist nicht an eine bestimmte Wohnform gebunden, sondern ermöglicht in der eigenen Wohnung ebenso wie in einer Seniorenwohnung. Der Leitsatz des betreuten Wohnens lautet: Soviel Selbständigkeit wie möglich und soviel Hilfe wie nötig.

Wird der Begriffs “Stationäre Altenhilfe” streng definiert, so gehört Betreutes Wohnen zum Bereich der offenen Altenhilfe. Dies gilt auch dann, wenn diese Wohnform organisatorisch oder baulich an eine stationäre Einrichtung angeschlossen ist.

Ziel des Betreuten Wohnens

Das Hauptziel des betreuten Wohnens ist es, den Betroffenen so viel Verantwortung wie möglich zu belassen. Sie sollen dabei gefördert werden, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. es soll eine Unterbringung in einem Altenheim oder Pflegeheim vermieden werden bzw. so weit wie möglich hinausgeschoben werden.

Rechtsgrundlagen es Betreuten Wohnens

Rechtsgrundlagen des Betreuten Wohnens sind im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, in § 55 Abs. 2 Nr. 6 zu finden. Dort werden im Rahmen der Eingliederungshilfe (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) für Menschen mit Behinderung “Hilfen zu Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten” als Leistungen aufgeführt. Daraus können sich Ansprüche auf Sozialleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) ableiten. Das ist dann das sogenannte “Betreute Wohnen”, worunter in den meisten Fällen die ambulante Form, also Beratungsleistungen und sozialen Dienstleistungen, zu verstehen ist.

Wann ist Betreutes Wohnen für alte Menschen sinnvoll? – Wohnanlagen speziell für Senioren

Die 2 Komponenten des betreuten Wohnens:

Wohnung
(Selbstversorgung, Indivitualität)
Dienstleistung
(z.B.: häusliche Leistungen, soziale Leistungen, Pflegeleistungen)

Das Betreute Wohnen (andere Bezeichnungen sind: Servicewohnen, Wohnen Plus, Beschütztes Wohnen) soll soviel Selbständigkeit wie möglich und soviel Sicherheit wie nötig bieten.

Es gibt Wohnanlagen mit intgegriertem Servicebüro oder integriertem stationären Pflegeberich oder mit integrierte Sozialstation oder in Kooperation mit einem Pflegeheim. Daneben gibt es Wohn- und Hausgemeinschaften oder Wohngruppen.

Vom Bautyp lassen sich unterscheiden: Wohnanlage im ländlichen Raum, in einer Stadt. Die körperlichen Einschränkungen dürfen nicht zu gravierend sein, d.h. man sollte noch selbst einkaufen gehen, aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen können, um die Voraussetzungen für ein betreutes Wohnen zu erfüllen. Wohnanlagen speziell für Senioren bieten sich dann an, wenn man in den eigenen vier Wänden nicht mehr allein zurecht kommt, aber nicht auf die Unterbringung in einem Altenheim angwiesen ist.

Im Betreuten Wohnen sind die Bewohner durchschnittlich älter als 75 Jahre.
– 80 % der Bewohner sind Frauen,
– 80 % sind alleinstehend,
– 80 % haben eigene Kinder,
– 85 % sind nicht pflegebedürftig.

Fast alle Bewohner haben gesundheitliche Einschränkungen,
– haben eine mit Normalhaushalten vergleichbare Einkommenssituation,
– kommen aus der näheren Umgebung der Wohnanlage.

Was ist zu beachten?

Es gibt keine bundeseinheitliche Prüfung dieser Seniorenwohnanlagen von Behörden oder Verbraucherzentralen. Das heisst, man muss selbst darauf achten, dass die versprochenen Leistungen auch erbracht werden, und zwar im Vorfeld eines Vertragsabschlusses.

Folgende Punkte müssen überprüft werden:

1. Wohnlage: Erreichbarkeit der Versorgungs- und Freizeitangebote

a) Wie ist die Versorgung? Wo kann ich für den täglichen Bedarf einkaufen?:
Lebensmittel, Bäcker, Metzger, Zeitschriften etc.
Wo gibt es folgende Dienstleistungen: Bank, Arzt, Apotheke, Friseur etc? Restaurants, Cafés?
b) Naherholung: Wo finde ich Grünanlagen, Promenade, belebte Plätze, Fußgängerzone?
c) Was kann ich in der Freizeit machen? Kulturelle und Kirchliche Einrichtungen Kino, Theater, Museen, Bibliothek, Sport- und Bildungsstätten, Sporthalle, Schwimmbad, VHS…
d) Busanbindung?

2. Erschließung: Zugänge innerhalb des Wohnprojekts und zum Wohnprojekt

barrierefreie Zugänge zu der gesamten Wohnanlage,
überschaubare und sichere Eingangsbereiche und Verbindungswege:
Hauseingang, alle Wohnungen, von allen Wohnungen zu den Gemeinschaftseinrichtungen, Stellplätzen und Mülltonnen, gute Einsehbarkeit und Beleuchtung des Hauseingangs, der Verbindungswege, des Bereich vor Wohnungstüren, gute Begehbarkeit der Verbindungswege (auch mit Gehhilfe), Bushaltestellen von allen Seiten einsehbar.

3. Wohnumfeld: Lebensqualität durch Sichtbeziehungen und Nachbarschaftsnutzungen

a) Wie sind die Sichtbeziehungen im Schlafzimmer: ist ausreichende Ruhe gewährleistet?
b) Wie sind die Sichtbeziehungen im Wohnzimmer und in der Küche: ruhige bis anregende Umgebung? Grün/Wasser, Wohnbebauung, belebte Wege/Plätze?
c) Wie sind die Nutzungen im Wohnumfeld? Starkes Lärmrisiko? Bahngleise, Ausfallstraße, Disco? Nutzungen, die das Sicherheitsempfinden stören?

4. Wohnsituation: Privatheit und Wohnqualität

a) Wohnungen/ Varianten: verschiedene Wohnungstypen innerhalb der Wohnanlage vorhanden?
b) vorübergehendes Wohnen möglich? Gästezimmer in der Wohnanlage vorhanden? Ermöglichung von Besuchen? Probewohnen? Kennenlernen der Wohnanlage vor Einzug?
c) Größe und Gestaltung der Wohnung: Sind mindestens 2 Zimmer vorhanden? Ist die Wohnung barrierefrei nach DIN 18025-2? Abgetrennte Küche mit Sitzplatz vorhanden? Badezimmer in Schlafzimmernähe? Eingangsbereich als Diele gestaltet: mit Platz für Garderobe, Schuhschrank, Stuhl? d) Privatsphäre vorhanden: eigener Briefkasten, Wohnungstür mit Klingel, Namensschild, Türspion? Gegensprechanlage? Wie ist der Bereich vor der Wohnungstür gestaltet? Gibt es einen Pufferbereich in den Hausfluren entlang der privaten Wohnungsfenster im Erdgeschoss oder der Terasse? Verzichten die Wohnunge im Erdgeschoss auf französische Fenster? Sind Haustiere erlaubt?

e) Freiflächen vor der Wohnung? Balkon oder Terasse mit ausreichendem Platz für Liegestuhl oder Esstisch?
f) Abstellraum innerhalb oder ausserhalb der Wohnung vorhanden? Mindestgröße von 1 qm eingehalten?
g) Abstellraum auf dem Balkon für Balkonmöbel?
h) Kellerraum vorhanden?

5. Gesellschaftliches Leben: Teilnahme ohne Zwangskontakte

a) Foyer / Lobby: großzügig gestalteter zentraler Eingangsbereich vorhanen? Verzicht auf eine räumlich funktionale Abtrennung der zentralen Eingangsbereiche?
b) Concierge? Gibt es eine Person im Eingangsbereich, die Dienstleistungen vermittelt oder erbringt?
c) Briefkästen im Eingangsbereich?
d) Sitz- und Abstellmöglichkeiten im Eingangsbereich?
e) Rückzugs- und Beobachtungsmöglichkeiten im Eingangsbereich vorhanden?
f) Gemeinschaftsräume vorhanden, mit Zugang über einen zentralen Eingangsbereich?

6. Dienstleistungsangebote: Grundpauschale und Wahlleistungen

a) Leistungsbereichtstellung: Ist Versorgungssicherheit gegeben? Ist die Bereitstellung oder Vermittlung der Serviceleistungen dauerhaft zuverlässig gesichert?
Gibt es hauseigenes Personal für die Grund- und Wahlleistungen oder hauseigenes Personal nur für die Grundleistungen und für die Beratung und Vermittlung von Wahlleistungen?
b) Das Angebotsspektrum:
Der Grundstandard sollte sein:
– 24-Stunden-Notrufbereitschaft
– persönlicher Ansprechpartner mit fester täglicher Sprechzeit
Die Wahlleistungen:
Die Bereitstellung oder Vermittlung folgender Angebote mit uneingeschränkter Wahlfreiheit der Bewohner sollte gegeben sein:
– Wohnungsreinigung
– Haushaltshilfen
– Wäschedienst
– Restaurant-/Cafeteriabereich
– Mahlzeiten/Essen auf Rädern
– Kleine Handwerkerdienste
– Einkaufsdienste/Botengänge
– Fahr- und Bringdienste
– Begleitdienste
– Freizeitangebote

7. Pflegeangebote: Versorgungssicherheit für den Bedarfsfall

a) Die Rahmenbedingungen: Unabdingbar sollten sein, dass Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen vorliegen. Bei Wohnanlagen mit Miet- und Betreuungsverträgen sollte eine Wahlfreiheit bezüglich der Anbieter bestehen. Transparenz bei Umzugs- und Verlegungsauflagen sollte gegeben sein: es darf nur ein selbstbestimmter krankheits- und pflegebedingter Umzug aufgrund ärztlicher Empfehlung vorgesehen sein.
b) Pflege:
Die Pflege sollte sichergestellt sein durch
– hauseigenes Personal oder
– durch hausinterne persönliche Beratung mit Vorschlägen zur Inanspruchnahme der Pflegeleistungen und entsprechender Vermittlung.
Und zwar im Fall von Pflege:
– bei vorübergehender Erkrankung,
– bei häuslicher Pflege
– unterhalb der Schwelle der Pflegeversicherung
Die Pflege sollte sichergestellte sein durch hausinterne persönliche Beratung mit Vorschlägen zur Inanspruchnahme der Pflegeleistungen und entsprechender Vermittlung bei:
– Tages- bzw. Nachtpflege
– Kurzzeitpflege
– vollstationärer Pflege

8. Vertragsgestaltung:

Autonomie, Wahlfreiheit und Mitwirkungsrechte

9. Information und Beratung:

Umfassende Information und persönliche Beratung

10. Preise: Transparenz

Das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen. Es sollte das Tranparenzgebot gelten. Dies beinhaltete eine komplette Leistungsübersicht im Bereich Wohnen, Grundservice und Wahlleistungen und Pflegeleistungen. Der Leistungsumfang sollte detailliert beschrieben sein, etwa die Dauer und die Häufigkeit der Inanspruchnahme der Wahlleistungen). Es sollte ein vollständiges Verzeichnis aller Preise vorliegen.

Literaturtipps:

Qualitätssiegel “Betreutes Wohnen für ältere Menschen in NRW”. Hrsg.: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW, Mai 2004.

Gütesiegel Betreutes Wohnen, Bayern. Bayerische Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V., 2002.

Qualitätssiegel für Betreutes Wohnen in Sachsen-Anhalt. Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt, 2001.

Betreutes Wohnen für Senioren – Qualitätssiegel Baden-Württemberg. Hrsg.: Baden-Württembergischer Städtetag, -Gemeindetag, -Landeswohlfahrtsverbände, 1995.

Betreutes Wohnen im Alter. Fachliche, bauliche und rechtliche Anforderungen an Wohnanlagen des betreuten Wohnens in Hessen, Hrsg. Hessisches Sozialministerium Referat Öffentlichkeitsarbeit September 2002.

Betreutes Wohnen im Alter
Fachliche, bauliche und rechtliche Anforderungen an Wohnanlagen des betreuten Wohnens in Hessen
Hrsg. Hessisches Sozialministerium Referat Öffentlichkeitsarbeit September 2002 Postfach 3140 65021 Wiesbaden

• Betreutes Wohnen – Was Sie über Leistungen, Kosten und Verträge wissen sollten. Hrsg.: Verbraucher Zentrale, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2001.

• Betreutes Seniorenwohnen – Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater. Hrsg.: Bundes-ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kuratorium Deutsche Altershilfe, 2001.

• Betreutes Wohnen. Was Sie über Leistungen, Kosten und Verträge wissen sollten. Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.V. Düsseldorf 2001.

• Kuratorium Deutsche Altershilfe/ Deutscher Mieterbund: Ratgeber Betreutes Wohnen. Service, Preise, Verträge – worauf müssen Sie achten? Mit Musterverträgen zum Wohnen und zur Betreuung. Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln. 2000.

• LBS-Führer „Wohnen mit Service“ – Qualitätsbausteine. Hrsg. Bundesgeschäftsstelle der Landesbau-sparkassen, empirica, 1999.

• Betreutes Wohnen – Entscheidungshilfen bei der Auswahl von Einrichtungen. Hrsg.: Saarländisches Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1999.

• Betreutes Wohnen – Ein Leitfaden für Interessenten. Hrsg.: Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung in Zusammenarbeit mit der Landesseniorenvertretung Hessen e.V., 1998.

• Betreutes Wohnen für Senioren – Informationen zu einer neuen Wohnform mit Frage-bogen zum Prüfen und Vergleichen von Angeboten. Hrsg.: Kuratorium Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für Senioren Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg, 1998.

• Besser Leben und Wohnen im Alter – Senioren-Wohnmodelle für die Zukunft. Hrsg.: Schönberger Verlag Hamburg, 1997.

• Kriterienkatalog/Gütesiegel Betreutes Wohnen – Ein Leitfaden für Interessierte und Betroffene. Hrsg.: Senioren-Initiative Nürnberg e.V., Seniorenamt und Sozialreferat der Stadt Nürnberg, 1996.

• Altenwohnungen mit Betreuungsangebot – Grundlagen für die Planung und Errichtung. Hrsg.: Bauen in Schleswig-Holstein, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für zeitge-mäßes Bauen e.V., 1992.

Ratgeber Betreutes Wohnen
Service – Preise – Verträge — worauf müssen Sie achten ?
Hrsg. Kuratorium Deutsche Alterhilfe / Deutscher Mieterbund; Köln 2000;
8,50 EUR; 184 Seiten ; ISBN 3-932882-95-4

Betreutes Seniorenwohnen
Musterverträge und qualitative Mindeststandards
Hrsg. Kuratorium Deutsche Alterhilfe / Deutscher Mieterbund; Köln 2001;
5,10 EUR; 30 Seiten ; ISBN 3-935299-13-3

Betreutes Wohnen
Was Sie über Leistungen, Kosten und Verträge wissen sollten
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Düsseldorf 2001; 4,- EUR;
zzgl. Versand; 90 Seiten Bezug:
Verbraucherzentrale NRW e.V. Mintropstr. 27; 40215 Düsseldorf;

Wohnungen für ältere Menschen
Beispiele betreuter Seniorenwohnanlagen
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg,
Theodor-Heuss-Str. 4, 70174 Stuttgart

“Betreutes Wohnen”
Informationen, Entscheidungshilfen, Adressen
Fachverband Evangelische Altenhilfe in Bayern e.V. in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Bayern, Abt. 5-7, Pirckheimerstr. 6, 90408 Nürnberg

“Betreutes Wohnen”
– ein Leitfaden für Interessierte und Betroffene
Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales in Zusammenarbeit mit der Senioren-Initiative Nürnberg e.V.:
Ansprechpartner: Senioren-Initiative Nürnberg e.V., c/o Seniorenamt, Veilhofstr. 34-38, 90489 Nürnberg

Betreutes Wohnen in Weimar-Nord
Wüstenrot Stiftung
ISBN 3-9333249-47-3

Betreutes Wohnen im Alter
Fachliche, bauliche und rechtliche Anforderungen an Wohnanlagen des Betreuten Wohnens in Hessen
Hessisches Sozialministerium, Referat Öffentlichkeitsarbeit Postfach 3140, 65021 Wiesbaden

Wohnerfahrungen mit betreutem Wohnen
Bauhaus-Universität Weimar
ISBN 3-86068-154-0

Betreutes Wohnen für Senioren
Informationen zu einer neuen Wohnform mit Fragebogen zum Prüfen Vergleichen von Angeboten
Kuratorium Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für Senioren
Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg, Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart