Plätze in der Pflegeausbildung gefährdet?

Die Ausbildungspauschale, die von nicht ausbildenden ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen erhoben wird, ließ seit vier Jahren die Zahl der jungen Menschen in der Pflegeausbildung stark ansteigen. Prozentual betrug der Anstieg 75 Prozent, in absoluten Zahlen waren es 8000 angehende Pflegekräfte mehr – und zwar allein in NRW.

Bei der Ausbildungspauschale handelt es sich um ein Umlagesystem. Die Ausbildungsabgaben werden an die ausbildenden Pflegeanbieter ausgeschüttet.

Wenn die Bundesregierung ihre Pläne zur Reform der Pflegeberufe wie geplant durchführt, sieht die NRW-Regierung die Plätze in der Pflegeausbildung bedroht. So drohe der Verlust der Hälfte aller Ausbildungsplätze, die in der Vergangenheit hinzugewonnen wurden.

Die NRW-Regierung befürchtet einen Rückzug der privaten Pflegedienste, wenn die Ausbildung in der Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege zusammengelegt wird. Der Bund will Ausbildungsstationen in unterschiedlichen Pflegebereichen vorschreiben. Das sei für die ambulanten Pflegedienste nicht durchführbar, so der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. Dies führe zu steigenden Kosten, aber abnehmender Praxiserfahrung.

Mit der Ausbildungsumlage für 2016 könnten, so die NRW Landesregierung, voraussichtlich alle Ausbildungsvergütungen erstattet werden. Die ambulanten Dienste profitierten besonders vom wachsenden Fachkräfteangebot. Sie beschäftigten Anfang 2016 in NRW über 15.000 Pflegkräfte, ungefähr 700 mehr als ein Jahr zuvor. In der stationären Altenpflege lag der Anstieg mit gut 500 darunter. Dort waren 38.000 Pflegefachkräfte in NRW beschäftigt.

Hintergrund: generalisierende Pflegeausbildung

Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeberufsgesetz, das bereits im Entwurf vorliegt, die Ausbildung der Altenpflege und Krankenpflege zusammenzulegen. Die neue Berufsbezeichnung lautet dann Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.

Die Bundesregierung sieht die Umstrukturierung der Pflegeausbildung als notwendig an, um dem prognostizierten Pflegenotstand der kommenden Jahre entgegenzuwirken.

Ausbildungsvergütung

Im Pflegeberufsgesetz ist eine Ausbildungsvergütung in der Pflegeausbildung vorgesehen und zudem wird das Schulgeld abgeschafft. Dies soll einen Anreiz für junge Menschen bieten, den Pflegeberuf zu ergreifen.

Pflegestudium

Auch ein Pflegestudium ist in dem neuen Gesetz geregelt. So können sich Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann weiterbilden und einen Hochschulabschluss gewinnen.

Pflegeschulen

Die Pflegeschulen werden ebenfalls umstrukturiert. Sie sind federführend für die neue Pflegeausbildung verantwortlich.