Pflegegrade kommen mit der Pflegereform 2017

Zum 1. Januar 2017 treten in der Pflegeversicherung einige wichtige Veränderungen in Kraft, die wir nachfolgend überblickmäßig darstellen:

Wer hat Anspruch auf die Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird über Pflegegrade neu definiert. Körperliche und geistig-seelische Behinderungen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Das bedeutet, dass alle Pflegebedürftigen mit körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Fünf Pflegegrade, die sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit richten, ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Der Hilfebedarf wird nicht mehr in Minuten gemessen. Der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen legt fest, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht oder nicht. Es wird als geprüft, ob jemand ohne Hilfe und Unterstützung von anderen sein Leben führen kann oder nicht. Die Prüfung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) durchgeführt.

Was bedeutete NBA?

NBA steht für Neues Begutachtungsassessment. Es handelt sich um ein neues Begutachtungsverfahren, in dem sechs Bereiche eine Rolle spielen: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen und soziale Kontakte. Für jeden dieser sechs Bereiche werden abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung Punkte vergeben. Wie werden gewichtet und anschließend zusammengezählt. Von der Gesamtpunktzahl hängt der Pflegegrad ab, der zuerkannt wird.

Müssen Pflegebedürftige einen neuen Antrag stellen?

Nein, ein neuer Antrag ist nicht Erforderlich. Es werden zunächst nur diejenigen Versicherten begutachtet, die erst ab Januar 2017 einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Diejenigen, die bereits eine Pflegestufe zuerkannt erhalten haben, genießen Bestandsschutz. Ihre Pflegestufe wird in einen Pflegegrad übergeleitet. Sie erhalten mindestens die gleichen Leistungen wie vor dem 1. Januar 2017. Bei körperlichen Beeinträchtigungen, gilt die Regel +1, bei Einschränkung der Alltagskompetenz die Regel +2. Aus Pflegestufe 1 wird also z. B. Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3.

Was gilt bei stationärer Pflege?

Im stationären Pflegebereich wird der einrichtungseinheitliche Eigenbetrag eingeführt. Das bedeutet: Innerhalb der gleichen Einrichtung sind die Eigenanteile aller Bewohner ab Pflegegrad 2 gleich hoch. Wenn sich der Hilfebedarf und der Pflegegrad später erhöhen, so wird der Eigenanteil nicht mit erhöht.

Allerdings sinken die Zuschüsse für das Leben im Heim in den unteren Pflegegraden. Für Menschen der Pflegestufe eins gibt es 294 Euro weniger im Monat, mit der Pflegestufe 2 68 Euro weniger.

Was ändert sich für pflegende Angehörige?

Aus der Pflegeversicherung werden ab 2017 mehr Rentenbeiträge für pflegende Angehörige entrichtet. Der Pflegebedürftige muss allerdings mindestens den Pflegegrad 2 erreicht haben und die Pflegeperson muss wenigstens 10 Stunden in der Woche für die Pflege aufwenden. Es besteht die Möglichkeit, die erforderlichen 10 Stunden durch Addition von Pflegezeit bei mehreren Pflegebedürftigen zu erreichen.