Familienpflegzeit soll Pflege und Job vereinen

Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft getreten. Pflegende Angehörige sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihren Beruf mit der Pflege besser vereinbaren zu können.

Pflegebedürftigkeit steigt

Nach der Statistik gab es im Dezember 2009 2,3 Millionen Menschen in Deutschland, die pflegebedürftig waren. Mehr als zwei Drittel davon, nämlich etwa 1,6 Millionen, wurden zu Hause versorgt. 1 Million Pflegebedürftige erhielten ausschließlich Pflegegeld, was darauf schließen lässt, dass diese fast ausschließlich durch Angehörige versorgt wurden.

Pflegezeit bis zum 31. Dezember 2012

Seit dem 1. Juli 2008 gibt es einen Anspruch auf Pflegezeit. Beschäftigte konnten sich für die Pflege naher Angehöriger bis zu sechs Monate komplett oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen.  Lohn bzw. Gehalt erhielten sie während dieser Zeit nicht.

Pflegezeit ab dem 1. Januar 2012

Nun ist es möglich, dass Arbeitnehmer sich für maximal zwei Jahre auf die Pflege ihrer Angehörigen konzentrieren und ihre Arbeitszweit bis auf 15 Stunden pro Woche reduzieren.  Wenn sie beispielsweise ihre Arbeitszeit auf die Hälfte verringern, bekommen sie in dieser Zeit dafür drei Viertel ihres Gehalts. Im Anschluss an die Pflegezeit müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen aber für die Zeit, die der Pflegezeit entspricht, ebenfalls nur drei Viertel des Lohns.
Das Manko an dieser gesetzlichen Neuregelung ist, dass Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit haben.
Arbeitgeber können den Gehaltszuschuss in der Pflegephase durch ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gegenfinanzieren. Den Lohn, der nach der Pflegephase vom Arbeitgeber eingehalten wird, zahlt dieser dann an das Bundesamt, um das Darlehen zu tilgen.
Falls der Arbeitnehmer den Lohnvorschuss nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod nicht zurückzahlen kann, springt eine Versicherung ein, die er vor der Familienpflegezeit abschließen muss. Die Beiträge für die Versicherung sind gering. Das Bundesamt für Familie stellt einen günstigen Versicherungsschutz für alle Arbeitnehmer zur Verfügung, deren Arbeitgeber keine eigene Gruppenversicherung anbieten.
Problematisch ist, dass sich höhere Personalkosten durch die Familienpflegezeit für die Unternehmen ergeben könnten und Arbeitgeber deshalb davor zurückschrecken, die Familienpflegezeit anzubieten.