Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft getreten. Pflegende Angehörige sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihren Beruf mit der Pflege besser vereinbaren zu können.
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Rettungsschirm für die Pflegeversicherung
Die Altenpflege steckt in der Krise. Frauen, die ihre Mutter, ihren Vater pflegen, stehen in einer Dauerbelastung. Nun sollen viele kleine Maßnahmen eine Entlastung der Pflegesituation bringen. Doch eine Großaktion, wie sie viele Pflegeexperten fordern, bleibt aus.
Notstand: Angehörige mit der Pflege ihrer Angehörigen überfordert
Viele Pflege-Experten drücken den Alarmknopf: Es werden immer mehr pflegende Angehörige, die völlig überfordert sind. Sie benötigen Hilfe. Entlastung, Unterstützung und Beratung sind die Stichworte der Präsidentin des Sozialverbandes VdK. Erforderlich sei eine Unterstützung ähnlich wie bei den Erziehungszeiten für Kinder, erklärte der Gesundheitsexperte Etgeton. Das System stehe vor dem Zusammenbruch, man benötige einen Rettungsschirm, so der Pflegekritiker Fussek. Die Deutsche Hospiz stiftung warnt ebenfalls vor einem Zusammenbruch der Altenpflege. In 20 Jahren gäbe es nicht mehr die Töchter und Partner, die pflegen würden.
Pflege-TÜV zu positiv für Pflegeheime
Experten halten die Noten, die der sog. Pflege-TÜV für die Altenheime und Pflegeheime bisher vergeben hat, für zu positiv. Deshalb sollten sich sich Anghörige oder Betreuer, die ein Pflegeheim oder ambulante Dienste für die Pflege zu Hause suchen, nicht auf die im Internet veröffentlichten Vergleiche verlassen.
Pflegereform bringt mehr Geld
Die Pflegereform ist in Kraft. Und gleichzeitig herrscht große Unsicherheit bei den Betroffenen.
Zum 1. Juli 2008 ist die Pflegereform, also die Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Sie bringt mehr finanzielle Unterstützung in den einzelnen Pflegestufen. Eine der Neuerungen ist, dass auch Menschen, die nicht in eine Pflegestufe eingruppiert sind, deutlich mehr Hilfeleistungen finanziert erhalten. Menschen mit einer Demenzerkrankung und auch psychisch Kranke und Behinderte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf 100 bis 200 Euro im Monat für sog. erhöhten Betreuungsbedarf.