Patientenrechtegesetz bündelt Arzthaftungsrecht

Die Bundesregierung plant ein Patientenrechtegesetz, dass die Rechte der Patienten im BGB bündelt und gleichzeitig stärkt.

Behandlungsfehler vermeiden

Das Verhältnis von Arzt und Patient, von Behandelndem und Patient sollte von Vertrauen geprägt. Doch ab und zu sind die Recht und Pflichten zwischen beiden Vertragsparteien streitig und  die Gerichte müssen sich mit medizinischen Fällen befassen. Das ist vorzugsweise der Fall, wenn es um Behandlungsfehler geht.
In der Vergangenheit hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung die Patientenrechte näher ausgestaltet und das Vertragsverhältnis von Patient und Arzt konkretisiert.
Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf des Bundesjustiz- und Bundesgesundheitsministerium vor, der die von der BGH- und OLG-Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Arzthaftungsrechts in gesetzliche Vorschriften kleidet. Damit soll das Rechtsgebiet übersichtlicher gestaltet werden.

Behandlungsvertag in § 630a BGB geregelt

Als Unterfall des Dienstvertrages soll der Behandlungsvertrag angesehen werden. Deshalb ist vorgesehen, die neuen Regelungen in die §§ 630a ff BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch einzufügen.
Nicht nur Ärzte, sondern auch andere medizinisch behandelnde Personen wie etwa Heilpraktiker, Hebammen oder Physiotherapeuten werden von der geplanten Regelung erfasst werden. Die Informationspflichten des Arztes werden spezifiziert, der den Patienten umfassend, und zwar in der Regel mündlich, über einen geplanten Eingriff oder eine Behandlung aufklären muss. Der Patient soll einen kompletten Überblick über die Therapie erhalten.

Beweislastregeln im Arzthaftungsprozess

Im Falle eines Arzthaftungsprozesses stellt das geplante Patientenrechtegesetz Beweislastregeln auf. Problematisch bei einem Behandlungsfehler ist immer die Frage der Ursächlichkeit des Fehlers für die konkreten Beeinträchtigungen, da der menschliche Organismus an sich nicht medizinisch beherrschbar ist.  Durch diese gesetzlichen Beweislastregeln soll ein Stück Rechtssicherheit geschaffen werden.

Fazit: Das Patientenrechtegesetz ist ein guter Ansatz, Klarheit in das unübersichtliche System der Arzthaftung und des Behandlungsrechts zu bekommen.