Am 1. April 2009 tritt das neue Pflegeversicherungsgestz in Kraft. Kernvorschrift ist: Jedes Heim muss die eigene, unabhängig ermittelte Pflegequalität in Form von Schulnoten veröffentlichen.
Am 1. April 2009 tritt das neue Pflegeversicherungsgestz in Kraft. Kernvorschrift ist: Jedes Heim muss die eigene, unabhängig ermittelte Pflegequalität in Form von Schulnoten veröffentlichen.