Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2012 entschieden, dass psychisch kranke Straftäter nur noch in Ausnahmefällen gegen ihren Willen medizinisch behandelt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2012 entschieden, dass psychisch kranke Straftäter nur noch in Ausnahmefällen gegen ihren Willen medizinisch behandelt werden dürfen.