Schlagwort-Archive: rechtliche

gesetzliche Betreuung

In NRW ist für mehr als 290.000 Menschen im Jahr 2007 eine gesetzliche Betreuung durch die Amtsgerichte angeordnet gewesen. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheit seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Gegenüber dem Jahr 2006 war das eine Steigerung um 2,5 %. Diese Angaben machte nun das Justizministerium in NRW. Die Kosten für die Betreuung betrugen 150,4 Millionen Euro. Das war eine Steigerung um 5 % gegenüber dem Jahr 2006. Die rechtliche Betreuung gibt es seit dem Jahr 1992. Damals ersetzte sie die Vormundschaft über Volljährige, d.h. die Entmündigung. Anstelle des Vormunds kam der Betreuer.