Viele schwerbehinderte Menschen stehen 2026 vor einer wichtigen Wahl: Nutzen sie die Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr oder ist eine Ermäßigung beziehungsweise Befreiung von der Kfz-Steuer finanziell sinnvoller? Beide Optionen greifen auf unterschiedliche Nachteilsausgleiche zurück und schließen sich teilweise gegenseitig aus. Wer hier unbedacht entscheidet, kann schnell auf dreistellige Beträge im Jahr verzichten. Orientierung geben offizielle Informationen des Bundesfinanzministeriums, der Zollverwaltung sowie Hinweise der Bundesländer und Sozialverbände.
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Wertmarke 2026: Kostenloser Nahverkehr mit Eigenanteil
Die Wertmarke ist ein Zusatz zum Schwerbehindertenausweis und berechtigt zur unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), etwa Bus, Straßenbahn, U‑Bahn und viele Regionalzüge im Nahverkehr. Voraussetzung ist in der Regel eines der Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl im Schwerbehindertenausweis. Fernverkehrsangebote wie ICE oder IC sind durch die Wertmarke nicht automatisch abgedeckt.
Seit 2025 liegt der Eigenanteil für die Wertmarke bei 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro für ein Halbjahr (Stand 2026). Für bestimmte Personengruppen – etwa Menschen mit Merkzeichen H oder Bl sowie Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen – kann die Wertmarke kostenfrei sein, weil der Eigenanteil entfällt. Zuständig für Ausstellung und Verlängerung sind in der Regel die Versorgungsämter oder Landesbehörden; Informationen finden sich beispielsweise bei den Ländern, etwa dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
Praxisbeispiel:
Eine Rentnerin mit Merkzeichen G lebt in einer Großstadt mit gutem Nahverkehr. Sie nutzt Bus und Bahn mehrmals pro Woche und besitzt nur ein älteres Fahrzeug mit niedriger Kfz-Steuer. Für sie kann die Wertmarke trotz Eigenanteil lohnender sein als eine Steuerermäßigung, weil sie real viele Fahrten spart.
Kfz-Steuerermäßigung und -befreiung nach § 3a KraftStG
Die andere Option ist eine Vergünstigung bei der Kfz-Steuer nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Entscheidend sind die Merkzeichen im Ausweis und ob ein eigenes Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist.
- Eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer ist typischerweise bei den Merkzeichen aG, H und Bl möglich, wenn das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist.
- Eine 50‑prozentige Ermäßigung der Kfz-Steuer kommt in Betracht bei Merkzeichen G oder Gl.
Ansprechpartner für die Kfz-Steuer ist die Zollverwaltung. Anträge auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung werden beim zuständigen Hauptzollamt gestellt, die notwendigen Formulare und Hinweise sind über die Zoll-Website abrufbar. Die Vergünstigung gilt in der Regel nur für ein einziges Fahrzeug; weitere Fahrzeuge im Haushalt bleiben voll steuerpflichtig.
Praxisbeispiel:
Ein berufstätiger Mann mit Merkzeichen G pendelt täglich mit dem Auto zur Arbeit. Die jährliche Kfz-Steuer für sein Fahrzeug beträgt 400 Euro. Mit der 50‑prozentigen Ermäßigung spart er 200 Euro pro Jahr. In diesem Fall ist die Steuerermäßigung finanziell meist deutlich attraktiver als die Wertmarke mit 104 Euro Eigenanteil, sofern er den ÖPNV nur selten nutzt.
Entweder Wertmarke oder Steuerermäßigung – der Ausschluss
Ein zentraler Punkt, der häufig übersehen wird: Wer die 50‑prozentige Kfz-Steuerermäßigung wegen Merkzeichen G oder Gl in Anspruch nimmt, kann in der Regel nicht gleichzeitig die unentgeltliche ÖPNV-Beförderung über die Wertmarke nutzen. Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass auf die Wertmarke verzichtet wird; das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis wird dann ohne Wertmarke geführt.
Wichtig: Ein Wechsel ist möglich. Wer sein Mobilitätsverhalten ändert – etwa von überwiegend Autofahrten hin zu mehr ÖPNV-Nutzung – kann von der Kfz-Steuerermäßigung zur Wertmarke oder umgekehrt wechseln. Der Wechsel muss sowohl dem zuständigen Hauptzollamt als auch der Behörde für den Schwerbehindertenausweis gemeldet werden. Betroffene sollten dabei auf Fristen achten, etwa bei bereits gezahlter Kfz-Steuer und Gültigkeitszeiträumen der Wertmarke.
Stand 2026: Erhöhter Eigenanteil, alte Rechtsgrundlagen
Rechtlich sind die Grundregeln in § 3a KraftStG weiterhin maßgeblich; eine grundlegende Reform ist zum Stand 2026 nicht umgesetzt. Für Diskussionen sorgt vor allem der erhöhte Eigenanteil der Wertmarke seit 2025. Das führt dazu, dass sich die Wertmarke finanziell nur dann deutlich lohnt, wenn der ÖPNV auch tatsächlich häufig genutzt wird.
In der Praxis ergeben sich zudem Probleme durch regionale Unterschiede im ÖPNV-Angebot: In gut erschlossenen Städten ist die Wertmarke ein attraktives Instrument für mehr Mobilität. In vielen ländlichen Regionen hingegen ist der Nahverkehr so ausgedünnt, dass eine theoretische Freifahrt kaum nutzbar ist – hier gewinnt die Kfz-Steuervergünstigung an Bedeutung. Sozialverbände kritisieren, dass behinderte Menschen im ländlichen Raum faktisch weniger vom Nachteilsausgleich profitieren, obwohl sie formal die gleichen Ansprüche haben.
Was lohnt sich 2026 für wen? Rechenbeispiele
Ob Wertmarke oder Kfz-Steuerermäßigung wirtschaftlich günstiger ist, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: Merkzeichen, Höhe der Kfz-Steuer und tatsächlicher ÖPNV-Nutzung.
Beispiel 1 – moderate Kfz-Steuer:
Die jährliche Kfz-Steuer beträgt 200 Euro, Merkzeichen G liegt vor.
- 50‑prozentige Steuerermäßigung: Ersparnis 100 Euro.
- Wertmarke: Kosten 104 Euro pro Jahr.
Hier liegen beide Optionen finanziell sehr nah beieinander. Die Entscheidung hängt davon ab, ob und wie oft Sie Bus und Bahn wirklich nutzen. Wer kaum ÖPNV fährt, fährt mit der Steuerermäßigung meist besser.
Beispiel 2 – hohe Kfz-Steuer:
Die jährliche Kfz-Steuer beträgt 400 Euro, Merkzeichen G.
- 50‑prozentige Steuerermäßigung: Ersparnis 200 Euro.
- Wertmarke: Kosten 104 Euro pro Jahr.
In dieser Konstellation bringt die Steuerermäßigung einen deutlich höheren Vorteil, sofern das Fahrzeug alltäglich genutzt wird. Die Wertmarke lohnt sich hier vor allem, wenn das Auto seltener bewegt wird, aber viele Fahrten mit dem Nahverkehr anstehen.
Beispiel 3 – Merkzeichen aG, H oder Bl:
Bei diesen Merkzeichen ist oft eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung möglich. Zusätzlich ist die Wertmarke in vielen Fällen kostenfrei erhältlich. Für Betroffene geht es dann weniger um ein „Entweder-oder“, sondern darum, wie Auto und ÖPNV individuell kombiniert werden können, um trotz starker Einschränkungen mobil zu bleiben.
Typische Fallgruppen im Überblick
| Situation 2026 | Merkzeichen | Mobilität | Finanzielle Tendenz |
|---|---|---|---|
| Berufstätige Person, hoher Kfz-Steuersatz, täglicher Pendelweg mit Auto | G | Viel Auto, wenig ÖPNV | Meist vorteilhafter: 50 % Kfz-Steuerermäßigung. |
| Rentnerin in der Stadt, niedrige Kfz-Steuer, sehr guter Nahverkehr | G | Viele ÖPNV-Fahrten, Auto selten | Wertmarke lohnt häufig mehr, vor allem bei regelmäßiger Nutzung. |
| Person mit starker Gehbehinderung, zwingend auf Auto angewiesen | aG | Überwiegend Auto | Kfz-Steuerbefreiung zentral; Wertmarke eher ergänzend. |
| Person mit H oder Bl, niedrigem Einkommen, gemischter Mobilität | H/Bl | Auto und ÖPNV | Kombination aus Kfz-Steuerbefreiung und kostenloser Wertmarke oft optimal. |
Praxis-Tipps vor der Entscheidung
Vor der Entscheidung sollten Sie zunächst Ihre aktuelle Kfz-Steuer kennen. Diese ergibt sich aus dem Steuerbescheid oder kann über Online-Rechner der Versicherer oder Verbraucherportale grob geschätzt werden. Daraus lässt sich ableiten, wie groß die mögliche Ersparnis durch eine Ermäßigung oder Befreiung nach § 3a KraftStG ist.
Danach lohnt ein realistischer Blick auf Ihr Mobilitätsverhalten:
- Wie oft nutzen oder könnten Sie den ÖPNV sinnvoll nutzen?
- Wie gut ist das Angebot in Ihrer Region?
- Wie stark sind Sie auf ein eigenes Auto angewiesen (z.B. wegen Arbeit, Pflege, Arztbesuchen)?
Zusätzlich kann eine unabhängige Beratung helfen. Unterstützung bieten etwa Behindertenbeauftragte vor Ort, Sozialverbände oder der Familienratgeber der Aktion Mensch. Dort erhalten Sie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge an Zoll und Versorgungsämter sowie Hinweise zu weiteren Nachteilsausgleichen, die mit Ihren Merkzeichen verbunden sind. Wichtig: Sie sind nicht dauerhaft an Ihre Entscheidung gebunden – ein Wechsel zwischen Wertmarke und Steuerermäßigung ist grundsätzlich möglich, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
FAQ
Welche Merkzeichen berechtigen zur vollständigen Kfz-Steuerbefreiung?
In der Regel kommt eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung bei den Merkzeichen aG, H und Bl in Betracht, wenn das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist.
Was kostet die Wertmarke im Jahr 2026?
Der Eigenanteil beträgt seit der Erhöhung 2025 weiterhin 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro pro Halbjahr. Für bestimmte Personengruppen (z.B. mit Merkzeichen H oder Bl oder bei bestimmten Sozialleistungen) kann die Wertmarke kostenlos sein.
Kann ich Wertmarke und Kfz-Steuerermäßigung gleichzeitig nutzen?
Bei einer 50‑prozentigen Kfz-Steuerermäßigung für Merkzeichen G oder Gl müssen Sie auf die Wertmarke verzichten. Beides parallel ist in der Regel nicht möglich.
Wo beantrage ich die Kfz-Steuervergünstigung?
Die Kfz-Steuervergünstigung wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Formulare und Hinweise finden Sie auf der Website der Zollverwaltung.
Kann ich von der Kfz-Steuerermäßigung zur Wertmarke wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Sie müssen die Änderung sowohl dem Hauptzollamt als auch der zuständigen Behörde für den Schwerbehindertenausweis mitteilen und auf Fristen achten.
