Am 6. November beginnt der Bundestag mit der Beratung des Pflegeneuordnungsgesetzes – keine acht Wochen bevor das Pflegegeld zum 1. Januar 2027 steigen soll. Für Haushalte, die bei Pflegegrad 2 bis 5 jeden Euro für Einmalhandschuhe, Vertretungen und steigende Lebenshaltungskosten verplanen, entscheidet sich damit, ob vom angekündigten Plus tatsächlich etwas übrig bleibt.
Höheres Pflegegeld zum Jahreswechsel hängt am parlamentarischen Verfahren
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Seit dem 9. Oktober liegt er dem Bundesrat als besonders eilbedürftige Vorlage vor (Drucksache 587/26). Geltendes Recht ist das Vorhaben damit noch nicht. Bis zur Verkündung bleibt es beim Pflegegeld nach § 37 SGB XI mit Monatsbeträgen zwischen 347 und 990 Euro.
Im Kern sieht die Reform vor, das bisherige Pflegegeld unter dem Namen Entlastungsbudget weiterzuführen und die Beträge anzuheben. Gegenüber dem Referentenentwurf vom Juni hat die Regierung eine besonders umstrittene Stelle gestrichen: Die zunächst geplante Halbierung der Geldleistung in den ersten drei Monaten nach erstmaliger Einstufung ist im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten.
Diese Beträge sieht der Regierungsentwurf vor
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Entlastungsbudget ab 2027 (Entwurf) | Plus pro Monat | Plus pro Jahr | Sachleistungsbudget ab 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | – | – | – |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 380 Euro | 33 Euro | 396 Euro | 890 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 630 Euro | 31 Euro | 372 Euro | 1.590 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 890 Euro | 90 Euro | 1.080 Euro | 2.090 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 1.080 Euro | 90 Euro | 1.080 Euro | 2.530 Euro |
Auffällig ist das Ungleichgewicht: In den Pflegegraden 2 und 3, in denen die große Mehrheit der Pflegegeldbeziehenden eingestuft ist, fällt der Zuwachs mit gut 30 Euro deutlich schmaler aus als in den beiden höchsten Graden. Die Werte gelten zudem nur für den vollen Geldbezug. Wer Pflegegeld mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert, erhält ohnehin nur einen anteiligen Betrag.
Der Fahrplan bis zum 1. Januar 2027 ist eng getaktet
Nach der Beratungsfolge, die der AOK-Bundesverband dokumentiert, soll das Verfahren in wenigen Wochen durchlaufen werden:
| Termin | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 30. September 2026 | Kabinettsbeschluss (erledigt) |
| 9. Oktober 2026 | Zuleitung an den Bundesrat (erledigt) |
| 6. November 2026 | Erste Lesung im Bundestag |
| November 2026 | Anhörung im Gesundheitsausschuss |
| 20. November 2026 | Erster Durchgang im Bundesrat, Frist für die Stellungnahme |
| 11. Dezember 2026 | Zweite und dritte Lesung im Bundestag |
| 18. Dezember 2026 | Zweiter Durchgang im Bundesrat |
| 1. Januar 2027 | Geplantes Inkrafttreten der ersten Stufe |
Zwischen Schlussabstimmung im Bundestag und dem geplanten Start liegen damit nur drei Wochen, zwischen Bundesrat und Inkrafttreten nicht einmal zwei. Beträge, Bedingungen und Termine können sich im parlamentarischen Verfahren noch verschieben. Sozialverbände und die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben bereits Nachbesserungen gefordert.
Das Plus muss künftig deutlich mehr Ausgaben abdecken
Der höhere Monatsbetrag ist nicht gleichbedeutend mit mehr frei verfügbarem Geld. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen aus dem Entlastungsbudget künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden, also etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Hinzu kommt die privat organisierte Ersatzpflege, wenn die gewohnte Pflegeperson zeitweise ausfällt. Bisher liefen diese Posten über eigene Ansprüche neben dem Pflegegeld. Die Kassen verweisen darauf, dass das Einreichen einzelner Rechnungen dadurch entfällt.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt die Wirkung: Ein Haushalt mit Pflegegrad 3 erhält künftig 31 Euro mehr im Monat. Verbraucht er regelmäßig Pflegehilfsmittel für rund 37 Euro, die bislang gesondert erstattet wurden, steht er rechnerisch mit 6 Euro im Minus da – noch bevor eine Vertretung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson finanziert ist. Bei Pflegegrad 5 bliebe nach demselben Abzug ein Plus von 53 Euro.
Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag, Pflegegrad 1 verliert
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll bei den Pflegegraden 2 bis 5 in ein neues Sozialraumbudget übergehen, das für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen ist. Geplant sind dafür bis zu 175 Euro monatlich. Dieser Betrag kommt zum Entlastungsbudget hinzu und ist in der Tabelle oben nicht enthalten.
Härter trifft es Menschen mit Pflegegrad 1. Nach dem Entwurf entfallen hier der Entlastungsbetrag von 131 Euro und der gesonderte Anspruch auf Verbrauchshilfsmittel von bis zu 42 Euro monatlich. Zugleich sollen die Punktschwellen bei der Begutachtung steigen: Für Pflegegrad 1 wären künftig 15 statt 12,5 Punkte nötig, für Pflegegrad 2 30 statt 27 und für Pflegegrad 3 50 statt 47,5 Punkte. Für die Pflegegrade 4 und 5 bleiben die Schwellen unverändert.
Pflegekommission bereitet bereits die nächste Reform vor
Parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren hat die Bundesregierung am 14. Oktober eine Pflegestrukturkommission eingesetzt. Der ursprünglich für den 7. Oktober angekündigte Beschluss war zuvor vertagt worden. Das Gremium aus 13 Fachleuten unter Vorsitz des früheren Caritas-Generalsekretärs Georg Cremer und der Juristin Gabriele Kuhn-Zuber soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) strebt an, darauf aufbauend eine Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft zu setzen.
Auf dem Prüfstand stehen unter anderem die Finanzierung der Pflegeversicherung, die Begrenzung der Eigenanteile im Heim und die Frage, ob Zuschüsse künftig stärker von Einkommen und Vermögen abhängen sollen. Für das Entlastungsbudget 2027 ändert die Kommission zunächst nichts. Der Ersatzkassenverband vdek bezeichnete das aktuelle Gesetz allerdings als nur vorübergehende Entlastung, womit die Beträge ab Mitte 2027 erneut Gegenstand politischer Debatten werden könnten.
Dynamisierung: Keine Erhöhung 2028, Inflationsanpassung ab 2029 geplant
Ohne Reform gäbe es zum 1. Januar 2027 keine Erhöhung, denn nach geltendem Recht nach § 30 SGB XI ist die nächste reguläre Anpassung erst für 2028 vorgesehen. Der Entwurf zieht die Erhöhung damit faktisch vor. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll die für 2028 geplante Dynamisierung im Gegenzug ausgesetzt und ab 2029 eine jährliche Anpassung an die Inflation eingeführt werden. Auch diese Regel ist bislang nur geplant.
Häufige Fragen zum Pflegegeld 2027
Wann steht fest, ob das höhere Pflegegeld kommt?
Endgültig erst nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat, der für den 18. Dezember 2026 vorgesehen ist. Zuvor muss der Bundestag das Gesetz am 11. Dezember in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt entsteht ein verbindlicher Anspruch.
Muss für das Entlastungsbudget ein neuer Antrag gestellt werden?
Aus dem Kabinettsbeschluss ergibt sich keine Pflicht zu einem neuen Antrag. Das Ministerium beschreibt die Umstellung als weitgehend antragslos. Wie die Pflegekassen laufende Fälle konkret überführen, hängt von der endgültigen Gesetzesfassung ab. Für Erstanträge gilt weiterhin, dass die Leistung bei der Pflegekasse beantragt werden muss.
Bekommen pflegende Angehörige das Geld direkt überwiesen?
Nein. Anspruchsberechtigt bleibt die pflegebedürftige Person. Sie kann das Geld als Anerkennung an Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich Pflegende weitergeben. Die Pflegegrade selbst sollen bestehen bleiben.
Ist die Nutzung des geplanten digitalen Pflege-Cockpits Pflicht?
Nein. Das Cockpit soll Informationen und Antragswege bündeln, seine Nutzung bleibt nach Angaben des Ministeriums für Versicherte freiwillig.
Einschätzung der Redaktion
Die neuen Zahlen klingen nach Entlastung, doch der Blick auf das Kleingedruckte trübt das Bild. Gerade in den Pflegegraden 2 und 3, wo die meisten Familien zu Hause pflegen, wird ein Zuwachs von gut 30 Euro durch die Einbeziehung von Verbrauchshilfsmitteln und Ersatzpflege schnell aufgezehrt. Dass die geplante Halbierung in den ersten drei Monaten gestrichen wurde, ist ein richtiges Signal. Die Verschärfung der Punktschwellen und der Kahlschlag bei Pflegegrad 1 wiegen dagegen schwer, weil sie genau jene treffen, bei denen frühe Unterstützung Pflegebedürftigkeit hinauszögern könnte. Hinzu kommt ein Zeitplan, der kaum Raum für eine gründliche parlamentarische Prüfung lässt, während die Pflegekommission schon an der nächsten Reform arbeitet. Pflegende Familien brauchen Planungssicherheit, nicht ein Leistungsrecht, das sich innerhalb eines halben Jahres zweimal ändert.
